Was ist wenn keiner der Träger sich verantwortlich fühlt?

Die Arge sagt, ich sollte mich zwecks KFZ-Umbau an die Rentenversicherung wenden. Die wiederum sagen die Arge ist zuständig. Wer ist denn nun Verantwortlich???

Antworten

  • Das kann dir eigendlich egal sein!

    Du stellst einen schriftlichen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gem §33 SGB IX Abs. 8 und beantragst KFZ-Kostenhilfe bei dem Träger, der deiner Einschätzung nach zuständig ist. Der Träger prüft dann innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit. Sollte er sich für nicht zuständig halten, reicht er den Antrag zum zuständigen Träger weiter.
Diese Diskussion wurde geschlossen.