Leistungen der BG bei Depressionen als Spätfolge eines Wegeunfalls mit erheblichen gesundheitlichen

Hallo und Guten Tag,

ich habe eine Frage, an deren Antwort letztlich die Existenz meines Mannes und mir hängt und wäre sehr dankbar, wenn ich einen Rat bekommen könnte.

Mein Mann (Jahrgang 1965) hatte Ende 2010 einen sehr schweren unverschuldeten Autounfall auf dem Weg zur Arbeit. Er war insgesamt (6 Op´s, Reha, Krankschreibung, Metallentfernung, erneute Krankschreibung) ca. 1,5 Jahre krankgeschrieben. Danach wurde mit Hilfe der BG versucht, ihn wieder in seine Firma einzugliedern. Seinen ursprünglichen Beruf Energieanlagenelektroniker im Anlagenbau konnte er nicht mehr ausführen, also hat die BG einen Arbeitsplatz als Konstrukteur eingerichtet und finanziert und er konnte weiter in seiner Firma arbeiten. Weil die Auftragslage der Firma immer schlechter wurde, hatte er auf diesem Arbeitsplatz zum Schluß aber fast nichts mehr zu tun und ihm wurde letztlich gekündigt. Die Firma ging ein halbes Jahr später in Konkurs. Die Kündigung erfolgte aber offiziell aus gesundheitlichen Gründen. Die BG schlug vor, er solle ein Techniker-Studium absolvieren, das er nach einer Eignungsprüfung auch angetreten hat. So besucht er seit knapp einem Jahr die Technikerschule. Während seiner AU bezog er Verletztengeld, seit dem Studium Übergangsgeld. Außerdem wurde (vor Jahren schon) eine MdE von 30% festgestellt und Rente auf unbestimmte Zeit genehmigt.

Seit dem Unfall geht es mit meinem Mann nur noch bergab. Der Unfall und die Folgen haben ihn psychisch schwer belastet, er hat starke Bewegungseinschränkungen (Hüfte, Beine und Knie waren zertrümmert, Rippenserienfraktur, Handgelenke). Er konnte nicht nur seinen geliebten Beruf nicht mehr ausüben, sondern ist auch im Alltag stark eingeschränkt, er kann z. B. nicht ohne Zuhilfenahme der Arme von der Couch aufstehen, wir mussten einen SUV kaufen, da er nicht mehr in seinen BMW einsteigen konnte, er kann noch nicht mal mehr auf einen Stuhl klettern, nicht mehr als 200 Meter am Stück laufen und er hat ständig Schmerzen. Seit einem Jahr geht es rapide bergab mit seiner Psyche, was nicht zuletzt daran liegt, dass es nur sehr wenig Hoffnung gibt, dass er nach Abschluss des Techniker-Studiums mit 52 Jahren überhaupt noch einen Job bekommt! Seiner Meinung nach ist die BG-Maßnahme nur eine Verlegenheitslösung und in Wirklichkeit rechnet niemand damit, dass er jemals wieder arbeiten wird. Er kommt sich überflüssig und abgeschoben vor und fragt sich, wofür er dieses Studium eigentlich durchzieht. Meiner Meinung nach hat er mittlerweile eine ausgewachsene Depression entwickelt mit allen Einzelheiten, die dazugehören. In der Schule kommt er seit einiger Zeit nicht mehr mit, er ist völlig unkonzentriert und kann sich nichts merken, obwohl ihm das Erfassen von technischen Zusammenhängen immer extrem leicht gefallen ist (er hat einen nachgewiesenen IQ von 138) und er sich auch ohne weiteres in diesen Konstrukteursarbeitsplatz bei seinem alten Arbeitgeber einarbeiten konnte. Er sagt, er kann einfach nicht mehr und er will nicht mehr. Nächste Woche haben wir einen Termin zunächst bei unserer Hausärztin. Er will sich krankschreiben lassen, weil er völlig fertig ist.

Dies war also die Vorgeschichte. Meine Frage: Was passiert nun BG-seitig, wenn er auf Depression krankgeschrieben wird und die Qualifizierungsmaßnahme dadurch zwangsläufig abbricht, weil er nach einer längeren Krankschreibung überhaupt nicht mehr mitkommen würde? Zahlt die BG dann nicht mehr? Oder bekommt er wieder Verletztengeld, da die Depression eine Spätfolge des Unfalls ist? Das Verletztengeld wird doch meines Wissens nur für einen begrenzten Zeitraum bezahlt (und ich glaube, der war damals schon ziemlich ausgeschöpft und deshalb hat die BG ihn in diese Techniker-Maßnahme gesteckt). Muss er sich arbeitslos melden, wenn die BG kein Verletztengeld mehr zahlt? Oder kann er in Rente gehen mit 52? Aber die Bedingungen für Erwerbsunfähigkeitsrente sind doch recht streng, oder?

Wer kann mir sagen, was nun passieren wird? Wie wird die BG nun reagieren bzw. wie müsste sie reagieren? Gibt es bei so einem Sachverhalt Fallstricke? Ich versuche mich gerade in die Materie einzulesen, aber das ist gar nicht so einfach und mein Mann ist dazu derzeit überhaupt nicht in der Lage. Daher dachte ich mir, ich frage hier mal die Fachleute, vielleicht gibt es hier Wissen zu einem solchen Sachverhalt und Erfahrungswerte?

Vielen Dank schon vorab für die Antwort(en)!

Antworten

  • Hallo zusammen,
    ich habe selbst genau das selbe Problem. Die BG hat jetzt schon geäußert das eine hätte ja mit dem anderen nichts zu tun. Ab nächster Woche wird eine Behandlung in einer Krisen Tagesklinik gestartet. Meine Frage wäre jetzt wie geht man die Sache am besten an, um der BG den Zusammenhang klar zu machen. Oder soll ich auf das Ergebnis der Behandlung abwarten und mich in der Klinik nach Möglichkeiten erkundigen?

    Vorab vielen Dank über eine Antwort.
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