Wo darf ich mit der blauen IV Parkkarte parkieren

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Ich besitze der blaue Behindertenparkkarte und möchte gerne wissen wo und wie lange darf ich in Deutschland parkieren?
Bei uns in der Schweiz gibt es ein Faltblatt in welchen in wenigen Worten erklärt wird wo ich das Fahrzeug abstellen darf. Gibt es dies auch in Deutschland?
Wie sieht es aus in Parkhäusern?

Antworten

  • Bei der blauen Parkkarte für Menschen mit Behinderung, i.d.R. bei ausserordentlicher Gehbehinderung und noch einigen anderen Gebrechen ausgestellt, handelt es sich um eine internationale (europäische) Parkkarte. Diese gilt in allen europäischen Ländern, die dem Abkommen darüber beigetreten sind. Also fast allen. Details dazu unter: https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/882.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=STVO-142-DE-FL

    Sie berechtigt zum Parken auf den als Behindertenparkplätzen kenntlich gemachten Parkplätzen, mit Ausnahme auf solchen, die für einzelne Personen reserviert sind, diese sind i.d.R. mit dem Nummernschild des Autos versehen.

    Ansonsten ist das Parken in Deutschland, auch in verkehrsberuhigten Zonen möglich, sofern dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Die Parkzeit ist dort auf etwa 3 Stunden beschränkt, Parkscheibe zusätzlich verwenden.

    Bei Parkhäusern und Parkplätzen die bewirtschaftet sind, gilt die jeweilige dortige Gebührenordnung.

    Anbei noch ein Beispiel für eine erweiterte Erläuterung zum Behindertenparkplatz aus Italien, die etwa so lautet: "Wenn Du schon meinen Parkplatz willst, dann übernimm doch auch gleich meine Behinderung." Ähnliches habe ich auch schon in Frankreich gesehen. In Skandinavien (Schweden) gibt es z.T. den Zusatz: "Faulheit ist keine Behinderung".