Kindergeld für schwerbehinderte Erwachsene

Hallo Leute,
ich schreibe nun meinen ersten Beitrag hier, also hallo erst einmal😀

Ich habe von einem ebenfalls schwerbehinderten Freund gehört, dass er wohl noch bzw. wieder Kindergeld bezieht bzw. es rückwirkend beantragt und bewilligt bekommen hat.

Ich habe mir nun schon viel durchgelesen, aber so sicher bin ich mir da in meinem Fall nicht.
Vielleicht kann mir ja jemand von euch einen Tipp geben.

Es geht also um mich:
Alter: Bald 28
Schwerbehindertenausweis: seit 2004
GDB: 100%
Merkzeichen: G, B, H und RF
Ich beziehe Landesblindengeld.
Außerdem ALG1 von 704 €
+Fahrtkostenerstattung: 58,39 €
Dazu noch Wohngeld von 156 €
Ich wohne seit 3 Monaten allein.
Seit 01.09.2013 bin ich arbeitslos.
Am 27.08.2014 hat meine Umschulungsmaßnahme begonnen. Zuvor begann ein Vorbereitungslehrgang, der 3 Monate ging. Start war der 02.05.2014.

ALG1 deswegen, weil ich bereits zwei geförderte Arbeitsplätze hatte (Eingliederungszuschuss für Schwerbehinderte) und beide Male direkt im Anschluss gekündigt wurde.

Das ALG1 wurde bis auf weiteres verlängert, da ich aktuell an einer Umschulungsmaßnahme teilnehme.

Nun frage ich mich, ob ich für Kindergeld qualifiziert wäre und ob ich das auch rückwirkend beantragen kann.

Es wäre echt sehr hilfreich ein paar Antworten zu erhalten von Leuten die damit schon Erfahrung gemacht haben oder eben Kenntnis von dieser Gesetzeslage haben.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus,

Gruß,
Optikus87

Antworten

  • Versuche es zu beantragen weil da du vor deinem 18 Lebensjahr 100% Behinderung hattest müsste es dir zustehen. Ich 32 bekomme meinst auch noch. Habe die Merkzeichen die du hast. U.a. also g ag h r und b und 100%


  • Hallo Miss Parker,

    Das geht schon. Ich bin selbst erwachsen und behindert, fast 49 und meine Mutter und ich kriegen immer noch Kindergeld.
    Ausschlaggebend ist, daß man als Behi kein oder sehr geringes EK und Vermögen hat.

    Dazu gibt es das Merkblatt der Kindergeldkasse auch online mit den finanziellen Grenzen.

    Allerdings wird das Kindergeld mit ALG 2 verrechnet, d.h. das Kindergeld wird auf den Regelsatz angerechnet, so daß er auf der jetzigen Höhe bleibt.
    Das scheint hier vorzuliegen.

    LG

    Surfer
  • Hallo surfer, hallo Miss Parker,

    wird es auf den Regelsatz der Mutter, oder auf den des Kindes angerechnet?
    Ich als Kind bekomme ja ALG1, dann sollte es nicht angerechnet werden?

    Gruß,

    Opticus
  • Wird natürlich auf das Einkommen des Kindes angerechnet und zwar bei alg 2 und bei Grundsicherung. Wenn man aber Erwerbsminderung Rente bekommt dann wird es nicht angerechnet. Dann hat man Rente und Kindergeld.

    Villeicht auch mal später interessant.

    Wenn man Waise ist kann man das Kindergeld auch beantragen und nach dem Tod der Eltern trotzdem weiter bekommen wird dann bei der Kasse anders geregelt aber der Rest bleibt gleich.

    So lange du alg 1 hast wird es nicht angerechnet aber sobald der Bezug weg fällt weil aufgebraucht dann schon.
  • Hallo Miss_Parker,

    besten Dank für deine Antwort.
    Im Klartext heißt das, dass bei meiner Mutter nichts angerechnet wird (ALG2/Aufstocker) weil sie ja keine Leistung Regelleistung für mich bezieht da ich alleine wohne und ALG1 beziehe.

    An ihrer finanziellen Situation würde sich also nichts ändern, außer eben das zusätzliche Kindergeld für mich, sofern das auf ihr Konto überwiesen wird.

    Weißt du wie das ist mit einem Antrag für einen zurückliegenden Zeitraum? Geht das, wo ist die zeitliche Grenze?

    Dank dir schon mal für deine Hilfe.

    Gruß,
    Optikus87
  • Ich möchte ja kein Spielverderber sein, aber ganz so simpel ist das mit dem KiGe für erwachsene Behinderte nicht!

    Es kommt darauf an, ob das "Kind" ausserstande ist, nach div. Abzügen (u.a. für den Grad der Behinderung und von den Merkzeichen abhängig), sich selbst zu unterhalten (finanziell gesehen).

    Die ganze Rechnung ist nicht ohne und man sollte sich darüber genauestens informieren, auch wenn ein Antrag sicher nicht schadet, denn mehr als Nein sagen, können die auch nicht (tun es aber gerne und oft auch vorschnell).

    Ihr werdet auch die Frage beantworten müssen, wieso erst jetzt das KiGe für Erwachsene Behinderte beantragt wird.

    Im Übrigen ist das Kindergeld Einkommen der Eltern, insofern wird das Arbeitsamt sicherlich zunächst versuchen, es, nach Abzug der üblichen Versicherungsfreibeträge von 30€ pro Monat, anzurechnen.

    Dem kann deine Mutter entgehen, wenn sie nachweislich, das KiGe an das betroffene "Kind" weiterleitet (ACHTUNG : NACHWEISLICH!!!!!!)

    Nachgezahlt wird das KiGe übrigens max. 48 Monate vor Antragstellung, so dass also schnell der Antrag formlos gestellt werden sollte ("Hiermit beantrage ich Kindergeld für mein behindertes, erwachsenes Kind. Bitte senden Sie mir die Antragsunterlagen zu.")

    Gruss,
    little
  • man kann das kige auch abzweigen! sich direkt von der kasse auf sein konto (des kindes) überweisen lassen. Dazu muss der elternteil auf den es beantragt ist nur sein einverständniss unterschreiben.

    wenn das kige dann direkt von der kasse auf dein konto kommt wird da auch nichts angerechnet oder abgezogen vom amt.

    die einkommensgrenze wo man noch kige bekommt ist meines wissens 1200 oder etwas höher euro.




  • Hallo,

    Kindergeld für Erwachsene gibt es nur dann, wenn das Kind nicht in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Mit den Prozenten hat das nichts zu tun. Auch wenn du 100% GdB hast, bist du nicht automatisch erwerbsunfähig.

    Mit anderen Worten, du musst erwerbsunfähig sein!

    Wenn du aber im ALG drin bist, dann stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung! Solange du im ALG bist, wirst du wohl auch kein Kindergeld bekommen.

    Ich denke, du musst erst aus dem ALG raus.

    Stelle einen Antrag auf Erwerbsminderung bei deiner Rentenversicherung.

    Wenn die Rentenversicherung für dich nicht zuständig ist, dann melde dich krank und beantrage Grundsicherung bei Erwerbsminderung bei deinem Sozialamt.

    Solange du im ALG bist, gilst du als erwerbsfähig! Du musst eine Einstufung als erwerbsunfähig bekommen, erst dann gibts Kindergeld für Erwachsene.

  • Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Ich werde mir jetzt professionell helfen lassen um den Antrag zu stellen.

    Ich weiß nicht genau wie sich das verhält mit der Erwerbsminderung und dem ALG1 und der aktuell laufenden Umschulung.
    Ich geb bescheid was ich heraus bekomme und wie die Antragsstellung so lief bzw. was am Ende bei heraus gekommen ist.

    Bis dahin, besten Dank,

    Optikus87

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