Warum wird mir das Merkzeichen G verwehrt?

Ich bin 51 Jahre alt und kämpfe seit vielen Jahren für das "G". Was kann ich noch tun? Seit 2009 habe ich einen GdB von 50%. Seit dieser Zeit versuche ich das Merkzeichen G zu bekommen. Ich habe durch einen schweren Verkehrsunfall mit zertrümmertem Unterschenkel und durch die Folgeschäden seit 2007 ein versteiftes Sprunggelenk rechts. Ich trage seit 2011 nur noch maßgefertigte Spezialschuhe und fahre ein behindertengerecht umgebautes Auto, da ich mit einem normalen Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr fahren kann. Dies wurde von der MPU bestätigt und ist auch in meinem Führerschein eingetragen. Ich lebe mit ständigen Schmerzen und seit 2012 bekomme ich Erwerbsminderungsrente, da ich auf Grund meiner vielen körperlichen Einschränkungen, Arthrose bd. Knie und Hände, Rückenprobleme und psychischer Belastung keiner normalen Arbeit mehr nachgehen kann. Ich benutze seit Jahren einen Gehstock und habe jetzt vor einigen Wochen sogar von meinem Orthopäden einen Rollator verschrieben bekommen. Trotzdem ist mir jetzt wieder vom Versorgungsamt das "G" abgelehnt worden. Beim letzten Antrag vor zwei Jahren bin ich sogar bis in die gerichtliche Instanz gegangen. Da meinte der Richter nur zu mir: "ich sehe ja, daß sie gehbehindert sind, aber da das Versorgungsamt nicht einwilligen will, sind mir die Hände gebunden". Ehrlich gesagt habe ich mich da ein wenig veräppelt gefühlt. Ich bin definitiv Gehbehindert , aber jetzt weiß ich nicht mehr weiter! Über Hilfe oder Rat wäre ich sehr dankbar

Antworten

  • Hallo und willkommen hier,

    "warum"-Fragen können wir hier schwer beantworten, da wir ja nicht entschieden haben. Die Aussage des Richters, die Du zitierst, kommt mir allerdings merkwürdig vor, da ein Gericht natürlich anordnen kann, dass eine Behörde ein bestimmtes Merkzeichen zuerkennen muss.

    Grundsätzlich könnte es hilfreich sein, wenn Du bei einem Sozialverband wie dem VdK Mitglied wirst und dort die sozialrechtliche Beratung als Mitglied in Anspruch nimmst. Die Mitgliedsbeiträge sind überschaubar.

    Ansonsten könntest Du überlegen, ob sich seit deinem letzten Versuch etwas verschlechtert hat und mit der Begründung einen Verschlimmerungsantrag stellen und erneut das G verlangen. Dann könntest Du erneut Widerspruch einlegen und ggf. klagen. Allerdings bitte beachten, dass nicht jede Gehbehinderung ein "G" nach sich zieht, es kommt schon drauf an, wie stark die Einschränkungen sind. Worum geht es Dir denn bei dem Merkzeichen - die kostenlose ÖPNV-Nutzung, oder warum willst Du es unbedingt haben?

    Besten Gruß, ananim
  • Hallo ananim,

    danke für deine Antwort! Was den VdK betrifft, da bin ich schon seit vielen Jahren Mitglied. Mit denen habe ich aber schlechte Erfahrungen gemacht. Als ich das erste Mal über die zweite Instanz hinaus wollte, hat mir der Mitarbeiter geraten, die Sache doch erst mal ruhen zu lassen und es nach einem halben Jahr nochmal zu versuchen. Als ich verneinte wollte man mir die Sache ausreden. Ich glaube so hartnäckige Mitglieder haben die nicht so oft in unserer Gegend. Und ich hatte den Eindruck, die wollen das auch gar nicht.
    Was die Frage betrifft, warum mir das so wichtig ist: da ich durch meine Erwerbsminderung nur noch die hälfte meines früheren Gehaltes habe und auf mein Auto angewiesen bin, da ich sehr ländlich wohne, würde es mir auch helfen die steuerlichen Erleichterungen zu bekommen. Ich schaffe es ohne Rollator auch nicht mehr weit zu laufen.

    Danke für deine Tipps

    Gruß basted
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