Feststellungsbescheid liegt bei 70 Partner kann aber durch Aphasie keine wichtige Gespräche oder Tel

Mein Partner hat einen Feststellungsbescheid von 70 ohne Buchstaben.Im täglichem Leben braucht er aber ständig meine Hilfe,weil er nach einem Schlaganfall vor einem Jahr an Aphasie und Verständnissproblemen leidet.(Aphasie = Wortfindungsstörung) .Ich muss für ihn alle wichtigen Gespräche führen,Vormulare ausfüllen und Telefonate führen.Was bei dieser Krankheit sehr Zeitaufwendig ist.Selbst ein Einkauf mit Zettel ist eine Geistige Anstrenung für ihn und kaum zu bewälltigen.Hat er Anspruch auf einen höheren Grad oder auf einen Buchstaben ?

Antworten

  • Hallo,

    ähnliche Fragen nach dem jemand zustehenden GdB oder Merkzeichen werden hier häufig gestellt. Die Antwort ist eigentlich immer dieselbe: Das ist eine Frage des Einzelfalls und kann von uns, die wir die Person nicht kenne und zudem zum größten Teil medizinische Laien sind, nicth beantwortet werden.

    Erste Anhaltspunkte bietet vielleicht dieses Dokument: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.htm
    Da finde ich zB: "Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z. B. Aphasie, Apraxie, Agnosie)
    leicht (z. B. Restaphasie) 30-40
    mittelgradig (z. B. Aphasie mit deutlicher bis sehr ausgeprägter Kommunikationsstörung) 50-80
    schwer (z. B. globale Aphasie) 90-100"

    Das heißt auch für eine sehr ausgeprägte Kommunkatinsstörung gibt es wohl nicht mehr als einen GdB von 80.

    Definition für die Merkzeichen finden sich hier: http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_index.htm

    Ansonsten solltet Ihr die Frage mit behandelnden ÄrztInnen besprechen. Zudem solltet Ihr euch fragen, welche greifbaren Vorteile Ihr von einem höhren GdB und/oder Merkzeichen hättet und diese gegen den Aufwand für einen Änderungsantrag abwägen.

    Besten Gruß, ananim
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