Ich bekomme ab Dezember 2015 volle Erwerbsminderungsrente. Muß ich das versteuern ?

Ich bin 49 .... mein Mann ist gesund und arbeitet voll. Muß ich nach meinem Unfall nun etwa die geringe Rente auch noch versteuern ?

Antworten

  • Hallo Monika

    Seit 2005 müssen auch Renten versteuert werden. Ausgehend von 50% und dann jedes Jahr 2% mehr. Daher, wenn du 2015 zum ersten Mal die EM Rente erhälts musst du 70% der Rente versteuern - immerhin dieser Satz bleibt jetzt gleich.
    Sofern vorhanden kannst du den Behindertenfreibetrag vorher abziehen. Vielleicht liegst du dann unter dem Grundfreibetrag. (Ich glabe der liegt in der Größenordnung von 8400€)

    Klaus

    Sehe gerade du bist verheiratet, also wohl Steuerklasse 3. Wiees da mit de, Freibetrag ist - keine Ahnung. Aber die 70% stimmen und auch, dass der Behindertenfreibetrag abgezogen werden kann
  • Hallo Klaus !
    Vielen herzlichen Dank für Deine aufschlußreiche Antwort !
    Da mein Mann voll erwerbstätig ist hat er die Steuerklasse 3, ich hatte die 5. Da wg meinem Diabetes und der Amputation der GdB bei 90 liegt muß ich mal nachschauen, wo denn der Freibetrag liegt. Ich hatte keine Ahnung, das der auch bei der Rente berücksichtigt wird ... das ist ein Gebiet, auf dem ich mich absolut gar nicht auskenne ... nur das mir beim Rentenbescheid mal eben so in einer Fußzeile mitgeteilt wurde, das die Rente Steuerpflichtig sei.
    Aber ich habe jetzt gerade mal nachgesehen ... den Grundfreibetrag erreiche ich nicht mal annähernd, und wenn ich den Behindertenfreibetrag von 1230 € da noch abziehe ist da noch sooooooooooo viel Platz bis zur Grenze ...
    Sorry, das ich schon wieder was frage, aber wo müßte ich denn da nachfragen !? Direkt beim Finanzamt ? Vielleicht auch Sozialverband !?
    Vielen Dank für die Hilfe .... ich stehe hier im Moment nämlich wie Ochse vorm Berg ....
  • Hallo,

    bei allgemeinen steuerrechtlichen Fragen kann man sich grundsätzlich schon ans fFnanzamt wenden, die haben eine gesetzlich festgelegte Beratungspflicht - auch wenn sie nach meine Erfahrung unterschiedlich enthusiastisch dabei sind, ihr nachzukommen.

    Was hast Du denn jetzt noch für eine Frage? Der Sachverhalt scheint ja relativ klar. Wenn Dein Mann und Du zusammen eine Steuererklärung machen, würde ich die Rentenbeträge einfach mit angeben, eine Kopie Deines Behindertenausweise beilegen und gut ist - aber sollest dann tatsächlich keine Steuern zahlen.

    Besten Gruß, ananim