wer kennt sich im paragraphenjungle aus?
MyHandicap User
✭✭✭
in Plauderecke
🥺
Hallo-
Ist jemand hier,der mir einwenig hilft,mich im paragraphenjungle zurecht zufinden.
Es geht darum dass ich widersprüche einlegen muss,da ich weiss,dass mir die dinge (...) von rechtswegen her zustehn- ich brauche einzelne paragraphen um tatsächlich die beantragten dinge durchsetzen zu koennen! ich würde selbstverst.näher auf einzelheiten eingehn,wenn jemand da ist,der sich auskennt -
Glg.
Baronin
( hey- muss noch schnell dazu sagen dass ich nicht täglich hier bin- ich antworte aber immer! ):*
Hallo-
Ist jemand hier,der mir einwenig hilft,mich im paragraphenjungle zurecht zufinden.
Es geht darum dass ich widersprüche einlegen muss,da ich weiss,dass mir die dinge (...) von rechtswegen her zustehn- ich brauche einzelne paragraphen um tatsächlich die beantragten dinge durchsetzen zu koennen! ich würde selbstverst.näher auf einzelheiten eingehn,wenn jemand da ist,der sich auskennt -
Glg.
Baronin
( hey- muss noch schnell dazu sagen dass ich nicht täglich hier bin- ich antworte aber immer! ):*
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Antworten
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Hallo,
nun, mir scheint, dass sich manche Leute hier ganz leidlich in manchen Bereichen auskennen.
Insofern hast Du wohl die besten Chancen, wenn Du das so tust, wie es hier die meisten tun, nämlich genau besschreibst, worum es geht ujnd dann können wir nachdenken und eventuell kennt auch jemand einen hilfreichn Paragraphen.
Allerdings möchte ich jetzt schon warnen, dass möglicherweise für einige Dinge keinen Paragraphen geben wird, der die eindeutig hilft. Gerade im Sozialrecht sind viele Entscheidungen Ermessensentscheidungen, .dh. die Behörde kann lt. Gesetz muss aber nicht. Da wird Dir dann auch ein Paragraph nicht helfen.
Also, wie gesagt, wenn Du versuchen willst, ob Du hier Hilfe kiregst, schildere uns den Sachverhalt.
Besten Gruß, ananim
0 -
Hallo baronin,
werde Mitglied bei einem Sozialverband z.B, vdk die haben Rechtsexperten und helfen dir. Die Jahresbeiträge sind erschwinglich.
Heidi
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Hallo heidi-
Danke für den tip!
Einen schönen herbst!
Bestens...
Baronin
0 -
Hallo ananim-
Ich danke für den tip- ja vielleicht hast du recht- es geht mir um folgendes:
Habe anträge gestellt für eine waschmaschine und für eine brille!
Beides wurde vorsorglich schonmal abgelehnt und ich wurde darauf aufmerksam gemacht,eine brille würde nicht mehr bezuschusst-
Bei der waschmaschine wurde mir gesagt,die würde für die erstlingsausstattung einmal bewilligt.
Ich habe noch nie eine waschmaschine beantragt und brauche jetzt dringend eine neue! Ich bekomme meine grundsicherung durch den lvr - leistung nach dem kriegsopferfürsorgegesetz( oeg)
Desweiteren gehts um die dezentrale heisswasseraufbereitung-
Ich weiss nicht wie ich all das formolieren soll und mit welchen paragraphen ich es belege!
Zuletzt möchte ich einen antrag stellen für ein behindertengerechtes fahrrad und dem antrag gleich die passenden paragraphen dazu legen : der paragraph zur teilhabe am öffentlichen leben (so riet man mir es hier 😀 )
Das sgb is so umfangreich dass ich mittlerweile das paragraphenzeichen vor den augen sehe- 😃 (spass beiseite)
Ich denke das mit der brille kann ich vergessen ,jedoch die anderen dinge ....
Freue mich wenn jemand da ist,der mir einwenig hilft- bin echt psychisch und physisch mittlerweile ein bissl angeknackt-
Glg
Baronin
(Bin nicht jeden tag hier weil ich nicht oft möglichkeit hab auf internet- deshalb nicht bös sein bitte,wenn ich nicht direkt antworte 😀
0 -
Hallo,
zur Brille: Also, wenn Du unter das OEG und damit unter das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz ) fälltest, dann solltest Du die Brillengläser (oder Kontaktlinsen) nach § 11 ABs. 1 Nr. 3 diese Gesetzes bekommen, online unter http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html
Ansonsten bekommst Du eine "Sehhilfe" bezahlt, wenn Du die Voraussetzungen nach diesem Paragraphen erfülltst: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html, sonst meinem Verständnis nach nicht.
zur Waschmaschine: Die Anspruchsgrundlage dürfte in Deinem Fall § 31 SGB XII sein. Interessant vielleicht auch diese Urteil: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/soziale-sicherheit/aktuelles/2014/07/waschmaschine-zaehlt-zur-erstausstattung.php
Wenn ich recht sehe, geht es aber nicht so sehr darum, ob Du schon mal eine beantragst hast als vielmehr darum, ob Du aus welchen Gründen auch immer schon eine eigene hattest.
zur Warmwasseraufbereitung hast Du leider nicht geschrieben, worum es geht, insofern kann man Dir dazu auch nichts raten.
zu einem fahrrad: da muss ich passen. der einschlägige paragraph wäre wohl § 27 d des Bundesversorgungsgesetz - BVG (wie gesagt, wenn Du druner fälltst). Der ist aber so komplex, dass ich ihn nicht auf Anhieb verstehe. Ich vermute, dass das schwierig wird, denn solche Fährräder sind meines Wissens von der KK nicht als Hilfsmittel anerkannt. Bloße Sportgeräte werden vermutlich ebenso wenig wie bei nicht-behinderten Leuten von der Krankenkasse finanziert. Es gab aber in der Vergangenheit aber schon einige Beiträge dazu in diesem Forum - wenn Du also mal Fahrrad oder Dreirad in die Suchmaske eingist, dürftest Du die finden.
Besten Gruß, ananim
0 -
Das OEG (Opferentschädigungsgesetz) verweist meines Wissens nach auf die Leistungen des BVG (Bundesversorgungsgesetz; Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges).
Im BVG wären für die Waschmaschine bzw. Boiler oder Ähnliches der § 27a BVG anzuwenden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__27a.html
Die Brille / Gläser würden unter § 11 Absatz 1 Ziffer 3 fallen (da stehen Brillengläser explizit drin!)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__11.html
Hilfen zur Teilhabe (Fahrrad!) unter § 27 BVG
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__27d.html
0 -
Ich bedanke mich sehr herzlich für die mühe-sorry dass ich erst jetzt antworte-
Ich bin leider aus pers.gründen nicht in der lage gewesen,mich eher zurück zumelden,deswegen nochmals danke!
Das hilft mir sehr!
Glg
Floh
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Sorry,
Hallo-
Nochmal kurz zu der waschmaschine-
Damals musste ich mir eine waschmaschine selber kaufen weil das amt mir einen ablehnungsbescheid schickte,...
Obwohl ich allein erziehend war(heute is meine tochter 25)
Jetzt bin ich schwerbehindert,hab nicht die finanziellen mittel weil ich leistungen nach dem oeg bekomme-
Und trotzdem lehnt der lvr ab-
Ich bin echt verzweifelt-
Auch wenn man widersprüche schreibt werden sie abgelehnt-
Das macht mürbe:/
Bis bald
Lg
Floh
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
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