Wieviel Vermögen darf ein Behinderter haben

Zält das Girokonto auch als Vermögen, wenn auf diesem Konto stets die monatlichen Unkosten, wie Miete, Strom, Gas, etc. abgehen und am Ende des Monats nicht mehr als 100 Euro übrigbleiben? Bei der Abgabe der Rechnungsdarlegung beim Amtsgericht war gerad die Erwerbsunfähigkeitsrente auf das Konto eingegangen, so das auf dem Konto 730 Euro waren. Diese wurde dann gleich zu dem Sparkonto hinzugezählt. Ist dieses so korrekt?

Maryley

Antworten

  • Hallo Maryley,
    ich verstehe den Zusammenhang deiner Frage nicht. Auf was bezieht sich die Feststellung von Vermögen?
    Geht es um Anrechnung von Vermögen bei Grundsicherung ,Pfändung oder um was geht es?

    Heidi
  • Hallo Heidi,

    es geht um die Anrechnung von Vermögen. Lt. Gesetzt darf ein Behinderter nicht mehr als 2600 Euro an Vermögen haben.
    Meine Schwester ist 100 % Behindert und lebt aber in einem eigenen Haushalt. Sie bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente und ein Gehalt von der Behindertenwerkstatt. Diese beiden Einkommen wird für die Grundsicherung aufgebraucht, d.h. davon wird die monatl. Miete, Strom, Gas, Versicherungen und Lebensmittel gekauft. Ich meinte damit, dass man doch dieses dann nicht als Vermögen zählen kann oder liege ich da falsch?

    Gruß Maryley
  • Richtig Marley,
    die Erwerbsunfähigkeitsrente und das Gehalt wird als Einkommen zu Grunde gelegt, wenn das Einkommen niedriger ist als 399,-€ plus anteilig die Miete und Heizung zusammen, wird das durch die Grundsicherung aufgestockt plus 17% von 399,-€ als Mehrbedarf wegen der Schwerbehinderung.
    Mit Vermögen hat das nichts zu tun.

    Heidi
  • Danke Heidi, ich sehe es auch so.
    Bin mal gespannt welche Antwort ich vom Amtsgericht erhalte.

    Maryley
  • Die 2600€ sind Schonvermögen. Sprich die darf man haben und muss sie nicht zum Lebensunterhalt einsetzen. Pflegegeld darf auch nicht angerechnet werden

    Klaus
  • Hallo Maryley,
    was hat denn das Amtsgericht damit zu tun?

    Heidi
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