Öffentliche Arbeitgeber (z.B. Stadtverwaltungen) laden unnütz zu Vorstellungsgesprächen ein. Was tun

Ich habe eine Ausbildung, mit der ich eine Anstellung im Öffentlichen Dienst bekommen könnte. Irgendwo habe ich gelesen, dass die öffentlichen Arbeitgeber Menschen mit Behinderung zum Vorstellungsgespräch einladen müssen. Da ich mich deutschlandweit beworben habe, bekomme ich von den meisten Stellen eine Einladung, fahre hin, um mich vorzustellen und bekomme eine Absage. Wie kann ich verhindern, dass ich die Absage erst nach dem Vorstellungsgespräch erhalte?

Antworten

  • Garnicht, es sei denn, du würdes dich nur noch regional bewerben.

    Gerade die Tatsache, dass du auf Grund deiner Schwerbehinderung (oder Gleichstellung) vom Arbeitgeber (nicht nur öffenl. Dienst) zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden musst ist eine der wichtigsten Vorteile (Nachteilsausgleich). Es soll dir die Möglichkeit eröffnen werden im Vorstellungsgespräch zu überzeugen.

    Würde dir der Arbeitgeber ohne Einladung zum Vorstellungsgespräch eine Absage erteilen, so könntest du das als Diskriminierung gem. AGG empfinden. Verklagst du dann den AG werden i.d.R. auf Grund der Diskriminirung 3 Monatsgehälter Abfindung fällig......

    Unnütze Vorstellungsgespräche gibt es nicht! - auch wenn aus den Vorstellungsgespräch keinen Erfolg hat, hattest du einen "Trainingslauf" für das entscheidende Gespräch. Ich empfehle nach einer Absage noch ein Feedback-Gespräch mit dem Personaler zu führen und daraus für´s nächste Mal zu lernen.

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  • Zunächst einmal vielen Dank für die zügige Rückmeldung. 😃

    Die Vorstellungsgespräche an sich habe ich (bislang) als jeweils sehr wertvoll erlebt. Leider habe ich sehr oft die Erfahrung machen müssen, dass mir kein qualifiziertes Feedback gegeben werden konnte bzw. der jeweilige potentielle Arbeitgeber mich mit einem Satz abgespeist hat.

    Darüberhinaus habe ich durch die Anfahrten zu den (teilweise weit entfernten) potentiellen Arbeitgebern erhebliche Fahrtkosten.

    Letztere werden mir nicht erstattet, weil ich - zumindest formal - noch einen anderen Arbeitsvertrag habe.
  • jenner hat geschrieben:

    Ganz nebenbei zur Richtigstellung: Die öffentlichen Arbeitgeber müssen nur bei GLEICHER EIGNUNG Bewerbungen von Behinderten berücksichtigen.



    Bei gleicher Eignung muss der Schwerbehinderte bei der Job-Vergabe bevorzug werden (du stehst daher immer im Wettbwerb mit den anderen Teilnehmern des Stellenbesetzungsverfahrens), dass hat aber nichts mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch zu tun.

    Gem. § 82 S. 2 SGB IX müssen Schwerbehinderte Arbeitnehmer von öffentlichen Arbeitgebern zwingend zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Dies kann nur dann unterbleiben, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

    Ich würde direkt nach Erhalt der Einladung zum Vorstellungsgespräch tel. mit dem Personalsachbearbeiter in Kontakt treten um schonmal die Lage zu sondieren. Dabei hilft nur offenheit, du solltest die Problematk ansprechen und dann entscheiden ob die Teilnahme an der Vorstellungsrunde wirklich sinnvoll ist.
  • Wow, die Antwort hat geholfen, Danke.

    Es ist oftmals das Offensichtlichste, worauf man als Betroffener wegen der eigenen "Betriebsblidheit" nicht kommt.

    DANKE
    😀