Dürfen querschnittgelähmten Patienten die Fahrtkosten in die geographisch nächsgelegene Schwerpunktk

Untersuchungen Im Querschnittzentrum:
Immer häufiger kommt es vor, dass Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften bei querschnittgelähmten Patienten die Übernahme von Fahrkosten für eine regelmäßige Nachsorge in einem Querschnittzentrum mit der Begründung ablehnen, eine solche Untersuchung sei auch in einer näher gelegenen Klinik möglich. Dort gibt es zwar dann Abteilungen, die isoliert urologische oder orthopädische Untersuchungen usw. vornehmen können, sind aber nicht in der Lage, eine Querschnittlähmung in der Gesamtheit zu beurteilen.

Antworten

  • Hallo,
    das Kostendämpfungsgesetz fordert leider solche Maßnahmen zum Nachteil des Patienten immer öfter. Ich würde Widerspruch einlegen und den durchziehen möglichst bis zum Ende.
    Kostet Kraft aber die müssen merken daß es Grenzen geben muß.

    Heidi
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