Verhinderungspflege für Betreuung steuerfrei?
Hallo, ich bin Erzieher und arbeite an einer Förderschule für ganzheitliche Entwicklung.
Nebenher bin ich noch über einen Ehrenamtsvertrag bei der Caritas angestellt, da ich einmal im Monat ein Freizeitprogramm für geistig behinderte Jugenliche anbiete.
Jetzt hat mich eine Mutter gefragt ob ich nicht noch ihren Sohn in Einelbetreung zum Fitnessstudio begleiten kann. Sie hat gesagt das wir das über die Verhinderungspflege abrechnen können und ich dann mein Lohn steuerfrei von der Krankenkasse bekomm.
Die Mutter meinte das würde steuerfrei gehen. Jedoch wollte ich es genauer wissen bevor ich irgendwann eine Rückahlung machen muss, da es evtl. doch verteuert wird.
Die Frau von der Krankenkasse hat auch gemeint das es eigetlich steuerfrei sein müsst, aber alles ohne Gewähr.
Der Mann vom Finazamt war leicht überfordert und hat gemeint sein Bauchgefühl würde sagen sowas würde nicht gehen, da ich für jede Erwerbstätigkeit auch Steuern zahlen müsste.
Waren alles recht schwammige Aussagen.
Kann mir hier jemand darüber Auskunft geben wie es wirklich ist und am besten noch wo es geschrieben steht?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dennis West
Nebenher bin ich noch über einen Ehrenamtsvertrag bei der Caritas angestellt, da ich einmal im Monat ein Freizeitprogramm für geistig behinderte Jugenliche anbiete.
Jetzt hat mich eine Mutter gefragt ob ich nicht noch ihren Sohn in Einelbetreung zum Fitnessstudio begleiten kann. Sie hat gesagt das wir das über die Verhinderungspflege abrechnen können und ich dann mein Lohn steuerfrei von der Krankenkasse bekomm.
Die Mutter meinte das würde steuerfrei gehen. Jedoch wollte ich es genauer wissen bevor ich irgendwann eine Rückahlung machen muss, da es evtl. doch verteuert wird.
Die Frau von der Krankenkasse hat auch gemeint das es eigetlich steuerfrei sein müsst, aber alles ohne Gewähr.
Der Mann vom Finazamt war leicht überfordert und hat gemeint sein Bauchgefühl würde sagen sowas würde nicht gehen, da ich für jede Erwerbstätigkeit auch Steuern zahlen müsste.
Waren alles recht schwammige Aussagen.
Kann mir hier jemand darüber Auskunft geben wie es wirklich ist und am besten noch wo es geschrieben steht?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Dennis West
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Antworten
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Hallo Wueden,
wenn du die Verhinderungspflege gewerblich durchführst muß sie versteuert werden, anders ist es wenn sie privat durchgeführt wird.
http://caritas.erzbistum-koeln.de/koeln_cv/caritas-sozialstationen/infolexikon/pv-ambulante-leistungen/verhinderungspflege.html
Heidi
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