Wie kann ich (20), Bezüger einer IV-Rente und Mitarbeiter in einer geschützten Werkstatt, für das Al

Monatlich beziehe ich eine IV-Rente von Fr. 1567.- Ich arbeite in einer geschützten Werkstatt als Mitarbeiter für Montage- und Verpackungsarbeiten (1-jährige Anlehre abgeschlossen) und erhalte hier ca. Fr. 340.-/Mt. Sozialabzüge AHV, ALV und NBU werden hier gemacht, Abzüge für die Altersvorsorge bestehen aber nicht. Eine Versicherungsgesellschaft hat mir mitgeteilt, dass Sie keine Vorsorgeversicherung machen darf, da ich IV-Bezüger bin, ich müsse mit einer Bank die Vorsorge organisieren. Was gibe es für Möglichkeiten?

Antworten

  • Hallo und guten Morgen

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    Ich habe deine Frage an unseren Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab etwas Geduld.

    Liebe Grüsse
    Maria
  • Sie haben eine IV-Rente, vermutliche eine ganze Rente. Ob dazu noch eine BVG-Rente kommt, ist mir unbekannt, vermutlich eher nein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit beziehen Sie auch noch Ergänzungsleistungen (EL). Mir ist nun nicht klar, welchen Nutzen eine zusätzliche Altersvorsorge noch haben sollte? Ich bitte Sie, mir deshalb folgende Fragen zu beantworten:

    1. Beziehen Sie EL?
    2. Beziehen Sie eine BVG-Rente?
    3. Was ist Ihr Invaliditätsgrad?

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Guten Tag
    Im Moment beziehe ich noch keine EL, möchte diese aber in diesem Jahr noch beantragen. Monatlich wird mir eine ganze IV-Rente (Invaliditätsgrad 91%) ausbezahlt, eine BVG-Rente habe ich nicht.
    Die IV-Stelle Bern hat mir mitgeteilt, dass die Rente bei der Pensionierung durch die AHV abgelöst wird. Da von meinem Arbeitgeber keine Abzüge für eine Pensionskasse gemacht werden (Minimallohn), möchte ich gerne wissen, ob ich neben der AHV noch andere Einnahmen haben werde oder ob ich privat vorsorgen muss (2./3. Säule).
    Besten Dank
  • Guten Tag

    Ihre Existenz ist somit durch IV und EL gesichert. Dies - sofern sich die Rechtslage nicht ändert - bis an Lebensende. Die IV-Rente wird durch die Altersrente abgelöst, auch die EL werden im Alter weiter ausgerichtet. Es erscheint mir so zu sein, als dass eine weitere Altersvorsorge, Säule 3a o. ä., für Sie keinen Vorteil bringt. Alle Leistungen, die Sie von anderer Seite erhalten, würden sofort von den EL angerechnet. Dies könnte sich ändern, wenn Sie nicht mehr eine ganze Invalidenrente beziehen.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Guten Tag

    Besten Dank für Ihre kompetente Antwort. 😉

    Lehner Stephan
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