Wohnungshilfe Mehrbedarfsberechnung

Hallo ich bin neu hier. Ich hatte einen Arbeitsunfall und bin nun Querschnittsfelähmt. Das unser Haus umgebaut werden muss wurde vonder BG geprüft und steht außer Frage. Ein Architekt der BG hat es geprüft, den Bedarf ermittelt und eine Zeichnung und eine Kostenschätzung erstellt.
Dieser Architekt hat auch eine Mehrbedarfsberechnung angestellt. Dabei entsteht eine beachtliche Differenz. Die BG bietet mir an die Differenz über ein Darlehen zu finanzieren. Ich weiss nicht ob das so normal ist und kann man die Mehrbedarfsberechnung irgendwie nachvollziehen/prüfen, ohne sofort einen Anwalt zu nehmen. Immerhin werde ich mit der BG ja nun doch noch öfter zu tun haben und möchte keinen Stress.Für die Berechnung ist glaube ich wichtig, dass wir 2 Kinder haben. Geplant ist ein Schlafzimmer/Badezimmerneubau, ein Fahrstuhl und eine Hubrampe.

Danke für eure Hilfe

Frank

Antworten

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  • Generell von den Maßnahmen her wird alles genehmigt, aber von der Summe her wird nur der Zuschuss gewährt, der auch bei einem Neubau gewährt würde. Der Umbau meines Hauses ist aber ca. 60.000,00 euro teurer, halt ein Umbau.

    Grüße Frank
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  • Guten Abend Frank,
    ich möchte dir ans Herz legen daß du dich unbedingt mit einem Fachanwalt kurzschließt, ihm die Berechnungen durch den Architekt der BG vorlegst und dies alles prüfen lassen.
    Ein Architekt von der BG berechnet natürlich immer zu Gunsten seines Auftragsgebers, hier die BG. Daher wäre es zwingend nötig die doch sehr komplexe Angelegenheit von einem Fachmann prüfen zu lassen.
    Lieber ein paar hundert Euro investieren als womöglich einige Tausender verschenken.

    Hier noch ein Link der belegt wie umfänglich solche Baumaßnahmen usw sind.
    http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/wohn.pdf

    Viel Erfolg und lass uns bitte wissen was am Ende dabei raus kam.

    Heidi