Parkerleichterung bei GdB 90% G+B verweigert

Habe da eine rechtliche Frage:
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 90% GB (Hüftgelenke / Gelenkersatz / Bewegungseinschräkung 70, degenerative ..Wirbelsäule 40, Niereninsuffizienz 10), bin bei einer Wegstrecke ab 20 m auf einen Rollstuhl angewiesen und kann nur mit Unterarmstützen gehen.

Der Antrag auf einen blauen Parkausweis wurde abgelehnt.
Nach meinen Informationen erfülle ich jedoch die Kriterien für die Parkerleichterung / gelber Parkausweis.
Dies wurde jedoch ebenfalls vom Ordnungsamt abgelehnt.
Begründung: laut Stellungnahme des Versorgungsamtes liegen die Vorraussetzungen zur Gewährung einer Parkerleichterung nicht vor.
Bei Fragen zur medizinischen Beurteilung möchte ich mich bitte an das Versorgungsamt wenden.

Wie kann ich hier vorgehen? Sollte es nicht ausreichen, wenn ich einen Wiederspruch verfasse und den letzten Feststellungs-Bescheid vom Versorgungsamt (04.2012) beifüge?

Ganz am Rande stellt sich mir wirklich die Frage, wer überhaupt noch einen Parkausweis bekommt. Ich habe einen Rollstuhl und darf nicht auf die vorgesehenen Parkplätze, kann nicht gehen, muss aber mit Krücken und Rolli auf beengten Parkflächen klar kommen und größere Wegstrecken in kauf nehmen.
Dadurch bin ich immer auf eine Begleitperson angewiesen; oder ich bleibe eben gleich zuhause... 😡

Antworten

  • Hallo Dornröschen,

    da das Ordnungsamt zwar die Parkausweise ausstellt aber nicht beurteilen kann, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, stellen die ein *Amtshilfeersuchen* beim Versorgungsamt.

    Ich denke du solltest es darauf anlegen immer wieder einen Widerspruch einzulegen, bis du einem Gutachter vorstellig werden sollst.

    Leider sitzen in diesen Ämtern meist nur gesunde - intollerante - machtbessesene - inkompetente Sesselpfurzer.


    Nette Grüße
    Yeggdrasil
  • Hi,
    ich glaube es liegt am Merkzeichen. "G" dürfte für die Parkerleichterung nicht ausreichen und das Amt entscheidet eben auf Grund der vorliegenden Unterlagen
    Mit deiner Gehfähigkeit sollte dir eigentlich das "aG" zustehen, dann sollte es auch mit dem blauebn Parkausweis klappe,
    D.h zuerst Änderungsantrag auf "aG" im Schwerbehindertenausweis

    Klaus
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  • erstmal Danke für eure Antworten.
    Der Antrag auf "aG" wurde im letzten Jahr abgelehnt. Da war aber noch nicht klar, dass beide TEP's locker sind. Der Gutachter war jedoch auch der Ansicht, dass ich generell zu hoch eingestuft sein 😳 (er hatte aber offensichtlich auch keine Lust, alle Unterlagen und Berichte zu lesen)
    Werde dran bleiben und Bericht erstatten
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