Kostenerstattung nach KFZ Unfall

Hallo,

vor einigen Wochen hatte ich einen Autounfall, bei dem mir jemand auf meinen Wagen aufgefahren ist.

Die Schuldfrage ist geklärt, da der andere seine Schuld zugab.

Ich trug einige Tage eine Halskrause und mein Wagen ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden.

Habe mir auch schon einen neuen Wagen gekauft.

Da ich zu 100 % schwerbehindert bin und die Merkzeichen G & B im Ausweis habe, würde ich nun gerne wissen, ob Behinderte andere / weitreichendere Möglichkeiten haben, der gegnerischen Versicherung Dinge in Rechnung zu stellen.

Vielleicht wie ein erhöhtes Ausfallgeld pro Tag, bis man ein neues Fahrzeug gekauft hat, oder Fahrkosten um Autohäuser zu besuchen um sich einen Neuwagen zu beschaffen? Oder eine erhöhte Auslage für Porto und oder Telefonkosten, da man ja nicht so gut zu Fuß ist ohne Auto?


Das ist bestimmt ein Thema, was hier auch andere interessiert.

Bin mal neugierig auf Eure Antworten, vielleicht meldet sich ja auch ein Fachanwalt zu Wort.

Nette Grüße Yeggdrasil

Antworten

  • Hallo,

    nun bei einem Schaden, den jemand anders versursacht hat, kannst du Ersatz für alle dadurch verursachten Kosten verlangen, die Du nachweislich hattest und die aus Aufwendungen entstanden sind, die Du vernünftigerweise tätigen dürftest. Das heißt, wenn Du z. B. mit dem Taxi zum Autohändler gefahren bist und die Quittungen aufbewahrt hast und nachweisen kannst, dass Du wegen Deiner Behinderung keinen öffetlichen Nahverkehr benutzen kannst udn auch nicht ohne weiteres einen Mietwagen nutzen konntest, dann solltest Du die Taxikosten geltend machen können. Oder auch wenn Du zu einem besonderen Autohändler musstet, der Dein Auto umrüsten kann.Wenn Du Dir jetzt für ein die Zeit, wo Dein Auto kaputt war, einen Rolls-Royce als Mietwagen geleistet hast, bekommst Du die nicht, egal ob mit Behinderung oder ohne.

    Normalerweise werden bestimmte Kosten z. B. für die Schadensabwicklung pauschaliert, aber wie gesagt, wenn Du nachweisen kannst, dass Du mehr Kosten hattest, dann solltest Du die auch erstattet bekommen. Bei solchen Sachen wie Telefon oder Portokosten, die relativ gering sind, würde ich mich persönlich fragen, ob da Ertrag und Aufwand für den Nachweis in einem sinnvollen Verhältnis stehen, aber das kannst Du ja selber entscheiden. Die Pauschale dafür liegt bei 25 Euro.

    Mir scheint die Übersicht hier ganz gut: http://www.verkehrsrecht.justlaw.de/Verkehrsunfallrecht/Verkehrsunfall-Schadenersatz.htm

    Besten Gruß, ananim
  • Besten Dank ananim 😃

    Nette Grüße Yeggdrasil
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