Mehrbedarf wird weigert

Ich bin zu 90% behindert habe Merkzeichen "G". Das Amt für Arbeit und Soziales verweigert mir Mehrbedarf weil ich in keiner Massnahme tätig bin. Ist das rechtens?

Antworten

  • Hallo,

    welche Sozialleistung hast Du denn beantragt?

    Besten Gruß, ananim
  • Falls du ALGII beziehst, gibt es den Mehrbedarf (35%) nur, wenn du an einer Massnahme wie. z. B Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnimmst
    Wenn du Grundsicherung für erwerbsunfähige Behinderte beziehst (SGB XII) bekommst du einen Mehrbedarf von 17%, sofern Gdb von 50 oder mehr und Mekrzeichen "G"
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