Rente mit 60 Jahren

Guten tag,
Ich habe 36 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, war danach 10 Jahre arbeitslos
und bin zu meinem 60. Lebensjahr ins Krankenhaus eingeliefert worden. Nun
bin ich Schwerbehindert zu 90 %. Laut Ärzten, darf ich keine Tätigkeiten mehr
ausüben, das heißt ich darf keine Arbeit mehr ausüben, weder stehen, sitzen laufen
nichts mehr. Wird in meinem Fall trotzdem die Rente gekürzt auch bei dieser Behinderung
kein Minijob, nichts auf 400€ Basis nichts mehr

Antworten

  • Hallo,

    ich weiß nicht, warum Du diesen Beitrag unter "Partnerschaft und Sexualität" eingestellt hast.

    ABer die Antwort ist aus meiner Sicht ja: Warum jemand in Rente geht ist für die Höhe der Rente egal - das ist ja eine beitragsbasierte Leistung.

    Wenn Du es genau wissen willst, gehe zur nächstgelegenen Beratungsstelle der Rentenversicherung.

    Besten Gruß, ananim
  • hi,

    eine erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es glaube ich auch, die finanziell wohl ausgeholfen hätte.

    lg keana
  • The user and all related content has been deleted.

  • Keana hat geschrieben:
    hi,

    eine erwerbsunfähigkeitsversicherung gibt es glaube ich auch, die finanziell wohl ausgeholfen hätte.

    lg keana



    Es gibt eine Erwerbsunfähigkeitsrente die bis zum eintritt ins Rentenalter gezahlt wir oder nicht ?
  • The user and all related content has been deleted.
  • @jenner

    Wer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat einen Anspruch auf Altersrente und auch auf eine Rente bei Erwerbsminderung. Man kann also durchaus sagen die gesetzliche Rentenversicherung (fürs Alter) schließt eine Versicherung bei Erwerbsminderung mit ein.

    zum Thema

    Wann jemand in Rente gehen kann hängt in erster Linie davon ab, wann jemand geboren ist. Neben der regulären Altersgrenze bestehen noch weitere Rentenarten. Rente für langjährig bzw. besonders langjährig Versicherte, Rente bei Schwerbehinderung mit oder ohne Abzüge, Rente bei Arbeitslosigkeit usw. Wann welche Rente in Anspruch genommen werden kann hängt wie gesagt auch noch vom Alter ab.
    Ausnahme hiervon ist die Rente bei Erwerbsminderung - die hängt nicht vom Alter ab.. Neben medizinischen Voraussetzungen müssen aber auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. D. h in den letzten 5 Jahren vor Renteneintritt müssen 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein,.( 3/5 Regelung). Inwieweit bei ALG II Bezug dies erfüllt ist - keine Ahnung, da gab es in den letzten Jahren auch eine (negative) Gesetzesänderung.
    Zuletzt auch bei der EM-Rente sind 10,8% Abschläge eingerechnet.


  • The user and all related content has been deleted.
Diese Diskussion wurde geschlossen.