Kann ich Rechte aus dem Schwerbehindertenausweis auch schriftlich an den Arbeitgeber abtreten, so da

Der Arbeitgeber stellt mich nicht auf 450,00 € Basis ein, weil ich einen Schwerbehindertenausweis 50 GdB habe. Der Hintergrund sind meine Vorteile : Kündigungsschutz etc. Also die Angst, dass er mich unter allen Umständen immer beschäftigen muss. Ich habe mal ein Urteil gelesen, dass man diese Vorteile schriftlich abtreten kann und diese im Beschäftigungsverhältnis nicht zum Tragen kommen. Stimmt das und wie lautet das Urteil?

Antworten

  • Wenn sich der Arbeitgeber darauf einlässt. Ich glaube eher nicht.
    Ich kenne dazu kein Urteil.

    Heidi
  • Nein, das geht nicht - du kannst auf den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte nicht verzichte.

    Sobald dem Arbeitgeber deine Schwerbehinderung bekannt wird, müssen alle gesetzlichen Schutzvorschriften beachtet werden.

    Woher weiß denn dein Arbeitgeber überhaupt von deiner Schwerbehinderung? Nach geltender Rechtsprechung darf er nur in begründeten Fällen danach fragen. Fragt er pauschal nach einer möglichen Schwerbehinderung darf die Frage unrichtig beantwortet werden.

    Der besondere Kündigungsschutz greift nicht bei einer befristeten Beschäftigung:

    Wenn du noch nie (nicht in den letzten drei Jahren) bei dem Arbeitgeber beschäftigt warst, ist eine befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund denkbar. Das geht max. 2 Jahre, kann dann aber nur unbefristet verlängert werden.

    Sollte ein Sachgrund vorliegen (z.B. Vertretung eines langzeiterkrankten Mitarbeiters / Schwangerschaftsvertretung o.ä.) kann ein befristeter Vertrag solange verlängert werden, wie der Sachgrund vorliegt.
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