Erbe vom Behinderten für den Ersatz der Eingliederungskosten der Werkstatt verlangt

Guten Tag. Entschuldigen Sie bitte mein unkorrektes Deutsch (ich bin Spanierin). In meiner deutschen Familie ist eine traurige Situation entstanden. Meine Schwiegermutter (84) hat zuerst ihren älteren Sohn (mein Mann) durch einen Unfall in 2010 verloren. Ihr Mann war schon in der Zeit pflegebedürftig: sie hat ihn bis Tag seines Todes in Februar 2014 gepflegt. Acht Monate später starb auch überraschendweise ihren zweiten Sohn, der schwebehindert war und 30 Jahre lang sehr fleißig in einer Werkstatt für behinderte gearbeitet hat. Als der Vater starb in Februar 2014 wurde seine Erbe erteilt. Das ganze Vermögen der Familie war in seinem Namen: das heißt, meine Schwiegermutter hatte offiziell nichts. Sein Vermögen (inklusive Familienhaus) war auf 800000€ geschätzt und sein (noch lebender) behinderter Sohn hat davon ein Pflichtteil von 100000€ bekommen. Acht Monate später, als er selber gestorben ist, wurden diese 100000€ von seiner Mutter und meiner zwei Kinder geerbt (50/50%). Der Notar und das Sozialamt meinten, es bestehen keine Forderungen. Ja, meine Schwiegermutter hat nie Sozialhilfe in Anspruch genommen und hat sich selber ihr ganzes Leben lang um ihre Familie gekümmert, inklusive schwerbehindertes Kind und pflegebedürftigen Mann. Das Geld wurde als Erbe verteilt. Jetzt, ein Jahr nach dem Tod von dieser Schwerbehinderte Person, meldet sich das Sozialamt und verlangt die 100000€ als Ersatz von der Eingliederungshilfe die sein Werkstatt anscheinen bekommen hat. Meine Schwiegermutter war nie darüber informiert worden, dass diese Kosten gerechnet sein wurden (1500€ pro Monat für die letzte 10 Jahre). Jetzt muss sie, mit 84, alleine und bald selber pflegebedürftig, ein Achtel ihr hart gespartes Vermögen dem Sozialamt bezahlen für eine Leistung die sie nicht kannte. Sie hat ihr ganzes Leben nur gearbeitet für ihre Familie und sehr sparsam gelebt, damit besonders die Existenz von ihrem behinderten Sohn gesichert ist und er niemandem zulasten ist. Ich finde es nicht gerecht. Gibt es eine andere mögliche Interpretation vom Gesetz? Vielen dank für ihre Hilfe!

Antworten

  • Hallo Migar,
    ich fürchte das Sozialamt ist im Recht.
    Die Kosten für die Wiedereingliederung in einer Werkstatt oder Betrieb werden vom Staat übernommen und sind eine Form sozialer Leistung.
    Ich rate dir einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren, der kann dir die Gesetzeslage erklären.

    Heidi
  • Danke, Heidi, für das schnelle Antwort!
    Muss das Sozialamt oder die Werkstatt nicht die Behiderte bzw. ihre Familie informieren, dass diese Kosten entstehen?
  • Nein Migar,
    daß Kosten entstehen ist ja zweifelsfrei. Anders wäre es er würde für seine Arbeit vom Arbeitgeber voll entlohnt.
    Dem ist aber nicht so, das Amt zahlt daß die Werkstatt überhaupt Behinderte aufnehmen kann.

    Heidi
  • Hallo,

    ich würde mich sowohl der Ansicht las auch der Empfehlung von Heidi anschileßen.

    1) Ja, das dürfte rechtmäßig sein. Nicht grundlos wird, wenn es eine behinderte Person gibt, die in einer Einrichtung lebt oder arbeitet, ein sog. "Behindertentestament" empfohlen, damit die Sozialbehörden nicht auf das Erbe zugreifen (lässt sich googeln).

    2) Trotzdem bei den Summen, die da im Spiel sind, erst einmal huritg Widerspruch einlegen gegen den Bescheid, falls Ihr schon einen habt, und dann ab zum Anwalt.

    ... und nein, die Ämter müssen meines Wissens über so etwas nicht informieren. Die Eltern des behinderten Sohns haben sicherlich irgendwann vom Amt einen Bescheid bekommen, mit dem ihm die entsprechenden Leistungen bewilligt wurden, d..h. es müsste ihnen zumindest klar gwesen sein, dass sie hier Leistungen bekommen (was in dem Bescheid sonst evtll. noch an Hinweisen stand, weiß ich nicht).


    Außerdem verstehe ich auch Deine Darstellung nicht so richtig. Wenn die behinderte Person 100.000 vererbt hat und das, wie Du schreibst, je zur Hälfte an die Schwiegermutter und Deine beiden Kinder, wieso will das Sozialamt dann 100.000 Euro von der Schwiegermutte, wo sie doch nach Deinen Angaben nur 50.000 von ihrem behinderten Sohn geerbt hat (?)

    Mal abgesehen davon: Wenn der Mann Deiner Schwiegermutter ein Vermögen von 800.000 Euro hatte, dann dürfte sie als Ehefrau bei gesetzlicher Erbfolge die Hälfte geeerbt haben, was ja auch ohne die 100.000 (oder 50.000) Euro aus dem Erbe des Sohns nicht gerade wenig ist, insofern ist es vielleicht auch nicht ganz unagemessen, wenn sie da von den Behörden in Regress genommen wird, auch wenn man sich über die Höhe vielleicht streiten kann - oder verstehe ich da was falsch bezüglich der Vermögensverhälttnisse?


    Na ja, also wie gesagt: ab zum Anwalt damit.


    Besten Gruß, ananim
  • Vielen Dank an alle! Eure Anworten sind sehr klar und helfen mir weiter. Ja, wir werden uns zuerst an der Beratung von der Lebenshilfe wenden und dann eventuell zu einem Anwalt.

    an Ananim: ich habe mich nicht klar ausgedrückt. Das Sozialamt hat das Geld von allen Erben zurück verlangt, also auch das Teil meiner 2 Kindern. Aber meine Schwiegermutter möchte partout nicht, das die Kinder ihre Erbe zurückzahlen müssen und sie möchte selber den ganzen Betrag auf sich aufnehmen.

    Für uns ist geht es ja nicht ums Geld. Mich bewegt von allem ein Gefühl von Unrecht: diese Frau, die ihr ganzes Leben für ihre Familie gearbeitet hat, inbegriffen behinderten Sohn und pflegebedürftigen Mann, der selbst nichts gehört hat (alles war in Namen vom Ehemann), die sehr sparsam gelebt hat damit der Existenz von ihrem Sohn gesichert ist, die nie Hilfe in Anspruch genommen hat...die Muss jetzt 1/8 von ihrem hart gespartes Vermögen zurückbezahlen, für eine Leistung die sie nicht kannte.

    Danke nochmals für eure Hilfe!
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