Wegen schwerbehinderung gekündigt

Hallo Zusammen,

ich weiß nicht, ob Ihr mir helfen könnt oder evtl. sogar selbst Erfahrung mit einer solchen Situation machen musstet. Ich versuche mal zu erklären, worum es genau geht.

Mein Mann hat Anfang Juli einen Antrag auf schwerbehinderung gestellt. Lt. Aussage der Ärzte wird er voraussichtlich einen GdB von 80 bekommen. Er ist Nierenkrank und wird in Kürze eine Nierentransplantation bekommen.
Mitte August hat mein Mann seine Kündigung ohne Angabe von Gründen bekommen. Auch auf vielen Nachfragen hin, bekam er keine Antwort. Mein Mann arbeitet seit 4 Jahren in der Firma und hatte dort nie Probleme. Nun haben wir Kündigungsschutzklage eingereicht. Jetzt, einige Wochen nach Kündigungsaussprache begründet der Chef die Kündigung mit betriebswirtschaftlichen Gründen. Da es auf gleicher Hierarchieebene keinen anderen Mitarbeiter gibt, ist eine Sozialwahl auch hinfällig. Somit wird das Integrationsamt wohl auch der Kündigung zustimmen, oder?
Das Problem ist, dass es mehr als offensichtlich ist, dass der Chef meinen Mann aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme gekündigt hat, wir es aber nicht nachweisen können.
Das ganze hat für uns als Familie mit 2 Kindern sehr große existenzielle Folgen. Da in ca. 3-6 Monaten transplantiert wird, kann mein Mann sich zur Zeit nicht anderweitig bewerben und danach wird es auch einige Zeit dauern, bis er wieder arbeitsfähig ist.

Habt Ihr irgendwelche Tipps für mich, was wir tun könnten??

Herzlichen Dank!!

Viele Grüße!

Antworten

  • Hallo Minilama

    Das hört sich ja nicht gut an. Eine Frage, hat Dein Mann den Schwerbehindertenausweis schon, oder ist er nur beantragt und das ganze Procedere läuft noch? Falls der SBA noch nicht vorliegt, versucht der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich die Kündigung ohne Versorgungsamt durchzuziehen. Ich kann Euch jetzt nur dringend raten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Ist Dein Mann Mitglied einer Gewerkschaft, wird ihm ein solcher kostenfrei zur Verfügung gestellt.

    Wünsche Euch für die anstehende schwierige Zeit viel Kraft.

    LG Nobby
  • Hallo minilama,
    habt ihr einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert?

    Heidi
  • Hallo Ihr Lieben,

    vielen Dank für Eure schnelle Rückmeldung.

    Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht haben wir eingeschaltet. Es ist wohl so, dass mindestens 3 Wochen vor Kündigungsaussprache der Antrag auf Schwerbehinderung bei der zuständigen Behörde gestellt sein muss, um die Kündigung unwirksam zu machen. Das wäre in unserem Fall gewährleistet. Dennoch befürchte ich, dass der Chef direkt die nächste Kündigung aus wieder den betriebsbedingten Gründen raushaut.
    😢

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