Welcher GdB ist angemessen?

MyHandicap User
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bearbeitet 5. Nov 2021, 09:03 in Recht, Soziales & Finanzielles
Hallo,

ich bin neu in diesem Forum und benötige Hilfe zwecks der Findung meines GdB.

Ich hatte einen Antrag auf GdB gestellt. Mir wurde nach Antragstellung ein GdB von 30 (seelische Störung) zugesprochen. Daraufhin legte ich Widerspruch ein, welcher abgewiesen wurde. Heute habe ich beim Sozialgericht Klage erhoben.

Nun zu meinen Diagnosen beim Erstantrag:

Schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung
Borderline-Persönlichkeitsstörung
Posttraumatische Belastungsstörung
Depressionen
Zustand nach Suizidversuch
Chronisches Gelenkschmerzsyndrom
Hypermobiliätssyndrom
Kyphoscoliose
Migräne

Sollten nicht schon diese Diagnosen einen höheren GdB als 30 rechtfertigen? (Mir ist bewusst, dass nicht addiert wird.)

Des weiteren habe ich nach diesem Antrag noch die Diagnose Fibromyalgie erhalten (mein Leben ist gravierend mit meinen 32 Jahren eingeschränkt - von den erheblichen Schmerzen im ganzen Körper angefangen, über fehlende Kraft z.B. beim Zähneputzen, Treppensteigen, Laufen, etc.).

Zudem leide ich seit mehreren Jahren unter schlimmen Clusterkopfschmerzen. In meiner Aktuellen Clusterperiode habe ich vom Arzt auch ein Sauerstoffgerät und Imigran-Autoinject verordnet bekommen, ohne welche ich auch nicht mehr das Haus verlassen kann.

Ich würde auch schon vom Jobcenter (ich kann ja leider wegen dem ganzen Mist meiner geliebten Arbeit nicht mehr nachgehen) zum Amtsarzt (Gesundheitsamt) geschickt. Dieser sagt auch, zur Zeit weder Arbeits- noch Vermittlungsfähig - sprich weiterhin krank. Er meinte zwar auch, dass zur endgültigen Beurteilung noch das Psychologische Gutachten abzuwarten ist.

Ferner hat mich die Krankenkasse auch schon zum Medizinischen Dienst geschickt. In seinem Bericht steht bei den Diagnosen Somatoforme Schmerzstörung bei dringendem Verdacht auf posttraumatisches Erleben. Weiter unten in dem Gutachten steht auch: Med. Voraussetzungen für eine erhebl. Minderung/Gefährdung der Erwerbsfähigkeit (§51 Abs.1 SGB V)

Das ist es eigentlich im Großen und Ganzen. Was meint ihr? Müsste mir nicht eigentlich ein GdB von 50 oder mehr zustehen? Wie sieht es mit diversen Merkzeichen aus?

Vielen vielen herzlichen Dank für eure Meinungen!

Sylvia

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