Hallo Zusammen. Kann mir einer helfen ?

Bin seit einem Monat 18 Jahre und gehe noch zur Schule. Bin zu 100% Körperbehindert. Wohne noch bei meinen Eltern und dies soll auch für die nächste Zeit so bleiben. Nun meine Frage (n). Stehen mir irgendwelche staatlichen Gelder zu ?? wie z.Bsp. Grundsicherung oder so, da ich ja auch ein bisschen Geld für meinen persönlichen Bedarf benötige und meinen Eltern nicht ewig auf der Tasche liegen möchte. Haben uns zwar versucht schlau zu machen, haben aber den Eindruck das die Behörden auch nicht exakt wissen, was genau das Richtige ist. Haben 2 unterschiedliche Aussagen von 2 unterschiedlichen Mitarbeitern bekommen. 1x sollten wir Grundsicherung beantragen und beim 2. sollten wir Sozialhilfe beantragen. Was stimmt nun ??? Vielleicht war jemand schon mal in der gleichen Situation und kann mir helfen. Wäre echt nett was zu hören. Danke im Voraus. David

Antworten

  • Hallo
    Grundsicherung ist Sozialhilfe! Beim Sozialamt beantragen. Kindergeld sollte dir auch noch zustehen.

    Heidi
  • miniracer1997 hat geschrieben:
    Bin seit einem Monat 18 Jahre und gehe noch zur Schule. Bin zu 100% Körperbehindert. Wohne noch bei meinen Eltern und dies soll auch für die nächste Zeit so bleiben. Nun meine Frage (n). Stehen mir irgendwelche staatlichen Gelder zu ?? wie z.Bsp. Grundsicherung oder so, da ich ja auch ein bisschen Geld für meinen persönlichen Bedarf benötige und meinen Eltern nicht ewig auf der Tasche liegen möchte. Haben uns zwar versucht schlau zu machen, haben aber den Eindruck das die Behörden auch nicht exakt wissen, was genau das Richtige ist. Haben 2 unterschiedliche Aussagen von 2 unterschiedlichen Mitarbeitern bekommen. 1x sollten wir Grundsicherung beantragen und beim 2. sollten wir Sozialhilfe beantragen. Was stimmt nun ??? Vielleicht war jemand schon mal in der gleichen Situation und kann mir helfen. Wäre echt nett was zu hören. Danke im Voraus. David


    Danke für die Antwort, reicht mir ab nicht ganz aus

    Grundsicherung ist zwar auch ein Teil der Sozialhilfe, muß aber trotzdem irgendwelche Unterschiede geben. Habe 2 verschiedene Formular zum ausfüllen bekommen. Auf dem 1. ist angekreuzt "Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Hilfe nach Kapitel 5-9 SGBXII ( Kap.6 ) und auf dem 2. Formular ist angekreut "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung".
    Muß doch irgendwo ein Unterschied sein.
  • Ich habe für dich mal die von dir benötigten Informationen im Netz rausgesucht, da steht alles drin!
    Google sei Dank.
    Die Unterschiede sind nur sehr gering und eigentlich nur nach unterschiedlichen SGB §.
    http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html

    Heidi 😉
  • Danke für deine Hilfe. Werde mir diese Seite morgen mal anschauen und hoffe das es dann klarer für mich wird.
    schönes Wochenende 😃 😃
  • Hallo,

    also ich denke, wenn Deine Eltern gut verdienen und Du bei denen wohnst, müssen die für Dich aufkommen.
    Zumindest ist es bei Hartz IV so, wenn man mit einem Freund zusammenwohnt, muss der auch für seine Freundin aufkommen... und es gibt nix vom Staat. Weil gutverdienend...

    Habe mir die Seite mal angeschaut, es geht da um Leute die erwerbsunfähig sind usw. das trifft nicht auf Dich zu.

    Wie wärs vielleicht mit einem Ferienjob?? Es gibt zig Möglichkeiten sich so nen Job zu suchen 😀.

    LG Keana
  • Stimmt nicht ganz Keana.
    Allerdings so lange er noch zur Schule geht hat er keinen Anspruch.
    Danach schon:

    Haben Menschen mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen, einen Anspruch?

    Durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird die Lebenssituation erwerbsgeminderter Menschen, gerade auch derjenigen, die von Geburt oder früher Jugend an schwerstbehindert sind, deutlich verbessert. Denn diese Menschen, die praktisch keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu verdienen, erhalten durch die Leistung mehr materielle Eigenständigkeit. Hierdurch wird auch das Zusammenbleiben innerhalb der Familie gefördert und die Lebenssituation erwachsener erwerbsgeminderter Menschen, die im elterlichen Haushalt leben, erheblich erleichtert. Neben dem Verzicht auf Unterhaltsrückgriff wird auch - im Unterschied zur Hilfe zum Lebensunterhalt - auf die Vermutung verzichtet, dass in einem Haushalt lebende Verwandte sich entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegenseitig Unterhalt gewähren (§ 39 SGB XII). Damit gibt es für behinderte erwachsene Kinder erstmals eine elternunabhängige materielle Sicherung des Lebensunterhalts. Für Eltern mit einem Jahreseinkommen von zusammen weniger als 100.000 Euro, deren behinderte Kinder im elterlichen oder in einem eigenen Haushalt leben, führt dies zu einer entsprechenden Entlastung.

    Heidi
  • Ferienjobs gibt es. Würde ich auch machen, wenn ich mich bewegen könnte, Bin aber vom Kopf ab an bewegungsunfähig und ständig auf fremde Hilfe angewiesen. Also sind wir mal ehrlich. Wer gibt mir einen Ferienjob ?
  • miniracer1997 hat geschrieben:
    Ferienjobs gibt es. Würde ich auch machen, wenn ich mich bewegen könnte, Bin aber vom Kopf ab an bewegungsunfähig und ständig auf fremde Hilfe angewiesen. Also sind wir mal ehrlich. Wer gibt mir einen Ferienjob ?


    Mal ehrlich miniracer,
    hast du in deine Fragestellung darauf hingewiesen daß du von Kopf an bewegungsunfähig bist?
    Nein, hast du nicht, also sei es erlaubt auf Ferienjobs hinzuweisen. 😉

    Je ausführlicher die Fragestellung um so ausführlicher die Hilfestellung.

    Heidi 🥺
  • miniracer1997 hat geschrieben:
    Ferienjobs gibt es. Würde ich auch machen, wenn ich mich bewegen könnte, Bin aber vom Kopf ab an bewegungsunfähig und ständig auf fremde Hilfe angewiesen. Also sind wir mal ehrlich. Wer gibt mir einen Ferienjob ?

    Um in deinem Fall eine gute Beratung zu erhalten versuche mal eine Beratung vom SOVD(Sozialverband Deutschland) zu bekommen.

    Normal muß man Mietglield sein, aber da du nur eine unverbindliche Beratung über Gelder die dir zu stehen möchtes und keine Rechtsberatung könnte es Kostenlos sei.


    mischer