eigentumswohnung neuer eigentümer,schwerbehinderter Mieter wird gekündigt?
ich wohne zur Miete in einer Eigentumwohnung,der Eigentümer der Wohnung hat die Wohnung verkauft,der neue Eigentümer hat mir wegen Eigenbedarf gekündigt,was kann man machen?
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Antworten
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Ausziehen wenn der Eigenbedarf hinreichend begründet ist. Eine Schwerbehinderung bringt keine Sonderrechte.
Über die "Suche" hättest du folgenden Link gefunden:
http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/
weitere über google.de:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/eigenbedarf-was-geschieht-wenn-die-wohnung-verkauft-wird_aid_16954.html
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/wohnungskauf.htm
http://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/eigenbedarf.html
Heidi
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Hallo Buntzombie4711,
ich begrüße dich hier im Forum, und einen guten Austausch mit uns.
Ich bin nicht der Meinung von @Heidi.
Schreibe mir mal in PN. was du alles so hast, so einfach geht das nicht.
Gruß Renè
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wessi hat geschrieben:
Hallo Buntzombie4711,
ich begrüße dich hier im Forum, und einen guten Austausch mit uns.
Ich bin nicht der Meinung von @Heidi.
Schreibe mir mal in PN. was du alles so hast, so einfach geht das nicht.
Gruß Renè
Machen wir jetzt PN Beratung oder ist das ein öffentliches Forum wo von jeder profitieren sollte?
Deine Bedenken in Ehren aber die Gesetze geben nicht sehr viel Spielraum.
Heidi
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erstmal möchte ich mich bedanken für die Antworten,die mir allerdings nicht weiterhelfen. ohne einen Fachanwalt wird es wohl nicht gehen,leider. mein Eigenwissen ist folgendes:
durch eine Schwerbehinderung ist,normalerweise kein besonderer Kündigungsschutz, z.b. bei Eigenbedarf, aber dieser Eigenbedarf muß genau begründet und dargestellt werden, z.b. der "Vermieter" besitzt mehrere Mietwohnungen.dann muß er begründen,warum er ausgerechnet in "meine Wohnung" einziehen möchte/muß. des weiteren gibt es sogenannte besondere Härtefälle,wo ein Umzug nicht (mehr) zumutbar ist,was aber leider im jeweiligen Einzelfall Juristisch entschieden wird.und es gibt noch einige Faktoren die da eine Rolle spielen können. die Wohnung wurde ausdrücklich "nur für einen Kapitalanleger,nicht für den Eigenbedarf angeboten und verkauft",der Käufer hat dem vorherigen Besitzer,dieses ausdrücklich,leider nur mündlich,zugesichert und "versprochen",was aber rechtlich wahrscheinlich keine Rolle spielen dürfte (nur moralisch). by udo
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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