Nach einem Herzinfakt gibt es eine Reha.Warum gibt es keine Reha bei Herzinsuffizienz,die ist ja auc

Warum wird zwischen einem Herzinfakt und einer Herzinsuffizienz ein Unterschied gemacht.
Die Rentenkasse und die Krankenkasse sind nicht hilfreich und man steht alleine mit dem Problem da.

Antworten

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  • habe Widerspruch eingelegt.Der Widerspruch wurde ebenfalls abgeleht.Somit bleibt nur der Klageweg!

    Habe Rentenantrag gestellt,gleiche Vorgehensweise wie bei Reha.
    Klage liegt beim Sozialgericht.Es wurde ein medizinisches Gutachten erstellt.Jetzt soll ein Gutachen über das wie,wo ich noch im Berufsleben einsätzbar bin erstellt werden.Bin gespannt wie es weiter geht.Ab August 2016 steht Hartz IV an.

    Das ganze läuft jetzt seit 2013 und die Hoffnung stirbt zu letzt.

    Also lieber nie Krank werden in Deutschland,den dann steht man ganz schön alleine da.
  • mischer hat geschrieben:
    Warum wird zwischen einem Herzinfakt und einer Herzinsuffizienz ein Unterschied gemacht.
    Die Rentenkasse und die Krankenkasse sind nicht hilfreich und man steht alleine mit dem Problem da.


    Hallo mischer,
    der Unterschied ist gravierend. Du schreibst nicht in welchem Stadium ( I-IV) deine Herzinsuffizient ist!
    Das wäre schon einmal als Grundlage deiner Frage ganz wichtig.
    Erläuterungen dazu:
    http://www.herzstiftung.de/herzinsuffizienz.html
    Ein Herzinfarkt dagegen ist immer lebensbedrohlich!
    Erläuterungen dazu:
    http://www.herzstiftung.de/Koronare-Herzkrankheit-Sonderband.html

    So, nun kannst du mal berichten welches Staium du hast und warum die Ablehnung einer Reha erfolgt.

    Heidi

  • mischer hat geschrieben:
    habe Widerspruch eingelegt.Der Widerspruch wurde ebenfalls abgeleht.Somit bleibt nur der Klageweg!

    Habe Rentenantrag gestellt,gleiche Vorgehensweise wie bei Reha.
    Klage liegt beim Sozialgericht.Es wurde ein medizinisches Gutachten erstellt.Jetzt soll ein Gutachen über das wie,wo ich noch im Berufsleben einsätzbar bin erstellt werden.Bin gespannt wie es weiter geht.Ab August 2016 steht Hartz IV an.

    Das ganze läuft jetzt seit 2013 und die Hoffnung stirbt zu letzt.

    Also lieber nie Krank werden in Deutschland,den dann steht man ganz schön alleine da.


    Sei doch so nett, um das ganze hier abzukürzen, und schreibe uns die Begründung der Ablehnung mit. Möglichst genau.

    Mit jammern kommst du nicht weiter, was zählt sind Fakten!

    Heidi 🥺
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  • Grundlage für die Endscheidung der Widerspruchsstelle ist die Ausage des sozialmedizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung Nord. Dieser hat sämtliche vorliegenden Unterlagen gewürdigt,sie enthalten keine neuen Tatsachen,die die ärztlichen Untersuchungsergebnisse wiederlegen können.wesendlich zusammengefasst ergibt sich dabei folgende sozialmedizinische Aussage:
    Der Antrag des Widerspruchsfühters auf medizinische Rehabilitation unter der Diagnose Kardiomyopathie unklarer Genese,Implantation eines Herzschrittmachers,Hypertonie,Hyperurikämie,Osteoporose wurde abgelehnt,da bei guter Erholung der Herzfunktion nach Implantation eines Herzschrittmacher keine medizinische Rehabilitation erforderlich war.zugrunde gelegt wurde hier das sozialmedizinisches Gutachten nach Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben DR.Kimm,Itzehoe,vom 05.02.14 und der kardiologische Befundbericht des Dr.Wesemeyer,Hamburg,vom 04.03.14,in dem eine nahezu uneingeschränkte Pumpfunktion der linken Herzkammer und eine ergonomische Belastbarkeit bis 175 Watt dokumentiert sind,ferner höhergradige Herzrhythmusstörungen,die allerdings nicht so hochgradig waren,dass der Defibrillator einspringen musste.Aufgrund der Rhythmusstörung und des vorhandenen Defibrillators verneint Dr.Wesemyer eine Fahreignung als Berufskraftfaher.
    Gegen den ablehnenden Bescheid wurde Widerspruch eingelegt.In der widerspruchsbegründung macht er geltend,dass trotz aller medizinischen Maßnahmen seine Arbeitskraft nicht wiederhergestellt werden konnte.So sei es zum Endzug der Fahrerlaubnis der Kl.CE und C1E gekommen und er sei damit für den Beruf als LKW-Fahrer berufsunfähig,dies hätte durch eine Rehabilitation verhinder werden können.Übersandt wird ein kardiologischer Befundsbericht des Dr.Weber,Pinneberg,vom 11.04.14.Hier wird noch eine leichtgradige Pumpschwäche des linken Herzens(49%)genannt sowie weiterhin bestehende Herzrhythmusstörungen,allerdings keine komplexen Rhythmusstörungen wie noch im Befundsbericht des Dr.Wesemyer beschrieben.
    Nach nochmaliger Durchsicht aller Unterlagen besteht weiterhin kein Bedarf für eine medizinische Rehabilitation.Die Herzleistung hat sich nahezu erholt,am Vorhandensein des Herzschrittmachers mit Defibrillatorfunktion und an den vorhanden Rhythmusstörungen lässt sich durch rehabiliative Maßnahmen nichts ändern.Insofern ist nicht davon auszugehen, dass durch eine med.Rehabilitation die Fahreignung als Berufskraftfaher wiederhergestellt werden kann.
    Die Ausführungen des sozialmedizinischen Dienstes haben die Widerspruchsstelle überzeugt.
    Durch diese Gesundheitsstörungen ist ihr Leistungsvermögen im Erwerbsleben zwar gemindert.Eine ortsgebundene und zeitlich begrente Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann jedoch nicht zu einer wesendlichen Besserung der gesundheitlichen Beschwerden führen, sich also nicht auf ihre Erwerbsfähigkeit auswirken.
    Bei der Sach-und Rechtslage ist die Widerspruchsstelle zu der Auffassung gelang,dass der angefochtene Bescheid nicht zu beanstanden und somit zu Recht ergangen ist.

    Der Widerspruch war deshalb zurückzuweisen.
    menschlich hat geschrieben:
    mischer hat geschrieben:
    habe Widerspruch eingelegt.Der Widerspruch wurde ebenfalls abgeleht.Somit bleibt nur der Klageweg!

    Habe Rentenantrag gestellt,gleiche Vorgehensweise wie bei Reha.
    Klage liegt beim Sozialgericht.Es wurde ein medizinisches Gutachten erstellt.Jetzt soll ein Gutachen über das wie,wo ich noch im Berufsleben einsätzbar bin erstellt werden.Bin gespannt wie es weiter geht.Ab August 2016 steht Hartz IV an.

    Das ganze läuft jetzt seit 2013 und die Hoffnung stirbt zu letzt.

    Also lieber nie Krank werden in Deutschland,den dann steht man ganz schön alleine da.


    Sei doch so nett, um das ganze hier abzukürzen, und schreibe uns die Begründung der Ablehnung mit. Möglichst genau.

    Mit jammern kommst du nicht weiter, was zählt sind Fakten!

    Heidi 🥺

  • Ich währe lieber erst garnicht Krank geworden.
    Wenn ich mich so im Forum umsehe,werden sehr viele Fragen nicht ausführlich gestellt.
    Daher für dich zum Nachdenken:Nicht nur das gesprochene Wort kann wehtun!
    jenner hat geschrieben:
    mischer hat geschrieben:
    habe Widerspruch eingelegt.Der Widerspruch wurde ebenfalls abgeleht.Somit bleibt nur der Klageweg!

    Habe Rentenantrag gestellt,gleiche Vorgehensweise wie bei Reha.
    Klage liegt beim Sozialgericht.Es wurde ein medizinisches Gutachten erstellt.Jetzt soll ein Gutachen über das wie,wo ich noch im Berufsleben einsätzbar bin erstellt werden.Bin gespannt wie es weiter geht.Ab August 2016 steht Hartz IV an.

    Das ganze läuft jetzt seit 2013 und die Hoffnung stirbt zu letzt.

    Also lieber nie Krank werden in Deutschland,den dann steht man ganz schön alleine da.

    Hallo Mischer,

    hättest Du dies bei der Fragestellung gleich erwähnt, hätte ich mir meinen Beitrag ersparen können. 😢
    btw. In welchem Land dieser Erde wärest Du denn lieber krank geworden?

    LG jenner

    PS. Es wäre hilfreich, wenn neue Fragen gleich mit Hintergrundinformationen gestellt würden, dann müssen wir nicht so oft nachfragen.

  • Bin in NYH II
    menschlich hat geschrieben:
    mischer hat geschrieben:
    Warum wird zwischen einem Herzinfakt und einer Herzinsuffizienz ein Unterschied gemacht.
    Die Rentenkasse und die Krankenkasse sind nicht hilfreich und man steht alleine mit dem Problem da.


    Hallo mischer,
    der Unterschied ist gravierend. Du schreibst nicht in welchem Stadium ( I-IV) deine Herzinsuffizient ist!
    Das wäre schon einmal als Grundlage deiner Frage ganz wichtig.
    Erläuterungen dazu:
    http://www.herzstiftung.de/herzinsuffizienz.html
    Ein Herzinfarkt dagegen ist immer lebensbedrohlich!
    Erläuterungen dazu:
    http://www.herzstiftung.de/Koronare-Herzkrankheit-Sonderband.html

    So, nun kannst du mal berichten welches Staium du hast und warum die Ablehnung einer Reha erfolgt.

    Heidi


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  • Hallo Mischer,

    für die von dir gewünschte Reha sehe ich schwarz. Die Herzschwäche ist durch den Schrittmacher weitestgehend ausgeglichen, so dass keine gesundheitliche Verbesserung durch eine Reha zu erwarten ist. Auch die Rythmusstörungen können durch einen Reha nicht positiv beeinflusst werden.

    Lt. ärztlichem Gutachten bist du in deinem erlernten Beruf als Berufskraftfahtrer gesundheitlich nicht mehr einsetzbar / berufsunfähig, das heißt aber nicht das du erwerbsunfähig bist! Mit der Erwerbsunfähigkeitsrente ist also auch nix... ( Ausnahme: du bist vor dem 2.1.1961 geboren, dann hast du Besitzstand bzgl. dem gesetzlichen Berufunfähigkeitschutz)

    Bleibt dir noch der Weg über die Teilhabe am Arbeitsleben gem. §33 SGB IX !

    Ich würde an deiner Stelle bei dem zuständigen Kostenträger ( ist wahrscheinlich die DRV ) einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Die müssen dann tätig werden und dich z. B. Umschulen. Der Kostenträger bei dem du den Antrag stellst, prüft innerhab von 2 Wochen seine Zuständigkeit und gibt den Antrag ggf. an die zuständige Stelle ( Arbeitsagentur, BG, Krankenkasse usw.) weiter. Ab dem Beginn einer Maßnahme gbit´s ( für die Dauer der Maßnahme) Übergangsgeld durch den Kostenträger.

    Ich hatte mit 49 einen schweren Herzinfarkt und als Folge eine ausgeprägte Herzschwäche, später dann Rythmusstörungen mit Defi - Inplantation. Die DRV hat mich auf Grund meines LTA-Antrags (sehr) erfolgreich Umgeschult. Damals auch GdB 50 G, heute Gdb 100 G, aG, B, Rf
  • vorab als info :ich bin vor 1961 geboren.Als Zweitberuf habe ich Industrieelektroniker/gerätetechnik gelern.Auch dieser Beruf ist nicht immer mit dem Herzschrittmacher kompatiebel.
    Einen Antrag auf teilhabe zum Arbeitsleben habe ich am 03.01.14 gestellt und wurde erst auf Nachfrage am 13.08.14 bewilligt.
    Grundsätzlich erklären wir uns bereit, einen Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber zu leisten. Voraussetzung hierfür ist,dass der Arbeitgeber die zum Erreichen der vollen Leistungsfähigkeit notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten am Arbeitsplatz vermittelt oder eine Ihrem Leistungsvermögen angemessenen Dauerarbeitsplatz bietet.Genehmig bis einschließlich 31.08.15
    Habe leider keinen Arbeitsplatz finden können.
    herrhausk hat geschrieben:
    Hallo Mischer,

    für die von dir gewünschte Reha sehe ich schwarz. Die Herzschwäche ist durch den Schrittmacher weitestgehend ausgeglichen, so dass keine gesundheitliche Verbesserung durch eine Reha zu erwarten ist. Auch die Rythmusstörungen können durch einen Reha nicht positiv beeinflusst werden.

    Lt. ärztlichem Gutachten bist du in deinem erlernten Beruf als Berufskraftfahtrer gesundheitlich nicht mehr einsetzbar / berufsunfähig, das heißt aber nicht das du erwerbsunfähig bist! Mit der Erwerbsunfähigkeitsrente ist also auch nix... ( Ausnahme: du bist vor dem 2.1.1961 geboren, dann hast du Besitzstand bzgl. dem gesetzlichen Berufunfähigkeitschutz)

    Bleibt dir noch der Weg über die Teilhabe am Arbeitsleben gem. §33 SGB IX !

    Ich würde an deiner Stelle bei dem zuständigen Kostenträger ( ist wahrscheinlich die DRV ) einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) stellen. Die müssen dann tätig werden und dich z. B. Umschulen. Der Kostenträger bei dem du den Antrag stellst, prüft innerhab von 2 Wochen seine Zuständigkeit und gibt den Antrag ggf. an die zuständige Stelle ( Arbeitsagentur, BG, Krankenkasse usw.) weiter. Ab dem Beginn einer Maßnahme gbit´s ( für die Dauer der Maßnahme) Übergangsgeld durch den Kostenträger.

    Ich hatte mit 49 einen schweren Herzinfarkt und als Folge eine ausgeprägte Herzschwäche, später dann Rythmusstörungen mit Defi - Inplantation. Die DRV hat mich auf Grund meines LTA-Antrags (sehr) erfolgreich Umgeschult. Damals auch GdB 50 G, heute Gdb 100 G, aG, B, Rf

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