Ausgleichsrente und Krankenkasse
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Mein Sohn 18 Jahre bekommt jetzt Ausgleichsrente er ist schwerstmehrfachbehindert Pflegestufe 3 die Ausgleichsrente ist vom Versorgungsamt. Muss diese Rente versteuert werden und muss dafür ein Krankenkassenbeiträge gezahlt werden?
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Antworten
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Hi, mit "Ausgleichsrente" meinst du da eine Erwerbsminderungsrente oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Klaus
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Mir ist der Begriff "Ausgleichsrente" schon mal im Zusammenhang mit dem Bundesversorgungsgesetz begegnet- da geht es um Rentenzahlungen für Kriegsbeschädigte oder Soldaten, die im Dienst eine Gesundheitseinbuße erlitten haben.
Das dürfte hier aber eher nicht der Fall sein- vielleicht handelt es sich um einen Impfschaden?
Hier müsste dann aber auch eine Pflegezulage und keine Pflegestufe gezahlt werden.
Meines Wissens ist Ausgleichsrente wie normales Arbeitseinkommen zu behandeln, aber ich bin da absolut nicht sicher.
Ich würde in diesem Fall einen Termin beim Versorgungsamt ausmachen, mit dem letzten Rentenbescheid dort erscheinen und alle Fragen den Sachbearbeitern stellen, die damit täglich zu tun haben.
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Hallo Brgkemmer,
"Auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes können Beschädigte oder auch ihre Hinterbliebenen verschiedene Rentenleistungen erhalten. Diese Rentenleistungen sind nach Maßgabe des § 3 Satz 1 Nr. 6 Einkommenssteuergesetz steuerfrei."
(Quelle: http://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/opfervonkriegundgewalt/leistungen/renten/renten_1.jsp )
Wie ist Dein Sohn denn versichert? Ist er nicht familienversichert?
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Danke für die Antwort, aber die Sachbearbeiter mit denen wir es zu tuen haben, geben nur dieAntwort die für Ihr Amt gut ist. Frage hat sich inzwischen geklärt.ChristophMichael hat geschrieben:
Mir ist der Begriff "Ausgleichsrente" schon mal im Zusammenhang mit dem Bundesversorgungsgesetz begegnet- da geht es um Rentenzahlungen für Kriegsbeschädigte oder Soldaten, die im Dienst eine Gesundheitseinbuße erlitten haben.
Das dürfte hier aber eher nicht der Fall sein- vielleicht handelt es sich um einen Impfschaden?
Hier müsste dann aber auch eine Pflegezulage und keine Pflegestufe gezahlt werden.
Meines Wissens ist Ausgleichsrente wie normales Arbeitseinkommen zu behandeln, aber ich bin da absolut nicht sicher.
Ich würde in diesem Fall einen Termin beim Versorgungsamt ausmachen, mit dem letzten Rentenbescheid dort erscheinen und alle Fragen den Sachbearbeitern stellen, die damit täglich zu tun haben.
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Brgkemmer hat geschrieben:
(…) Frage hat sich inzwischen geklärt.
Und wie? Vielleicht ist das auch für andere UserInnen in einer ähnlichen Situation interessant.
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