Pflegestuffe I

Gerade habe ich Pflegestuffe I zuerkannt bekommen. Da ich bei vielen Tätigkeiten ( Duschen bzw Baden, Ankleiden oder Begleiten zum Arzt oder Therapien) Hilfe brauche wurde die Pflege auf 13 Stunden Wöchentlich geschätzt. Ab 14 Stunden konnte aber die betreuende Person ddie Rentenversicherungbeiträge anerkannt bekommen und muss sich nicht selbst Rentenversichern. Lohnt sich einen Widerspruch einzulegen oder besser so lassen. Tatsache ist dass mein Mann der sich um mich kümmert aus diesem Grund seine Arbeitsstelle aufgegeben hat. Liebe Grüße und vielen Dank im Vorfeld.

Antworten

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  • Vielen lieben Dank Jenner.
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  • Bei mir sind zT Wiedersprüchliche Angaben. " Die Pat braucht Hilfe beim An- und Auskleiden sowie Waschen Unteren Extrimitäten" aber beim Ankreuzen.. " erledigt ohne Hilfe".. dass ist leicht merkwürdig. Gehe ich nicht die Gefahr an dass sie das was sie bereits anerkannt haben zurückziehen und ich ganz ohne lande?
  • Hallo aquarius,
    du solltest auf jeden Fall Widerspruch einlegen, diesen sachlich begründen. Ich rate dazu ein Pflegetagebuch mit einzureichen, aus dem geht hervor welche Verrichtungen tatsächlich nötig sind und wieviel Zeit in Anspruch genommen wird.
    Es ist schwierig das Pflegetagebuch entsprechend den Richtlinien auszufüllen aber vielleicht kannst du dich durch den Link lesen und bekommst das hin.
    http://www.pflegestufe.info/pflege/zeiten.html
    Es ist etwas mühsam aber es lohnt sich.
    Ich habe bisher jeden Widerspruch durchbekommen.
    Begründung kannst du auch nachreichen, wichtig ist fristgerecht Widerspruch einreichen ggf mit dem Zusatz " Begründung folgt".
    Viel Erfolg

    Heidi
  • aquarius hat geschrieben:
    Bei mir sind zT Wiedersprüchliche Angaben. " Die Pat braucht Hilfe beim An- und Auskleiden sowie Waschen Unteren Extrimitäten" aber beim Ankreuzen.. " erledigt ohne Hilfe".. dass ist leicht merkwürdig. Gehe ich nicht die Gefahr an dass sie das was sie bereits anerkannt haben zurückziehen und ich ganz ohne lande?


    Nein, in der Regel wird auf den Widerspruch ein neues Gutachten angefertigt, das alte darf nicht als Grundlage genommen werden.
    Den genauen Tagesaublauf dokumentieren im Pflegetagebuch und mit deiner Pflegeperson absprechen, diese sollte unbedingt bei der erneuten Begutachtung dabei sein.
    Wichtig, niemals angeben was man zur Not noch alles kann, was nicht geht, geht einfach nicht auch nicht ein bischen!

    Heidi
  • Stimmt Heidi
    Das ist einer der wichtigsten Sätze um solche Dinge durch zubekommen.
    Man möchte es ja...
    aber schafft es leider nicht....
    Selbst nicht an guten Tagen.

    Das hört sich dann für sich selber ganz schlimm an, aber da muss man seinen Stolz leider mal bei Seite lassen.

    menschlich hat geschrieben:

    Wichtig, niemals angeben was man zur Not noch alles kann, was nicht geht, geht einfach nicht auch nicht ein bischen!

    Heidi

  • Liebe Leute wie immer auf Euch kann man sich verlassen.
    Vielen Dank

    Liebe Grüße aus Rostock.