Einkommensteuerpflicht von BG-Rente (MdE 40%) als Altersrente?

Optionen
Beim Verbraucherschutz habe ich gelesen, daß eine MdE-Rente nach dem Rentenantrag zur Altersrente ebenfalls in eine Altersrente umgewandelt wird. Wird die BG-Rente wegen MdE damit auch einkommensteuerpflichtig? Wenn, ab wann: ab Rentenantrag oder ab dem 65. Lebensjahr bzw. ab der Regelsaltersgrenze, z.B. 67?
Herzlichen Dank für hilfreiche Antworten.

Antworten