gestrichene

ich habe eine allgemeine Frage bzgl. dem "B" in einem Schwerbehindertenausweis. Bin ich falsch gewickelt, wenn ich sage, dass wenn das "B" gestrichen ist bezieht sich dies nur auf die Mitnahme im öffentlichen Nahverkehr, sonst braucht er bedingt eine Begleitperson?

Sonst bräuchte das "B" ja nicht aufgedruckt sein. Oder beinhalten die Punkte "G", "aG" und "H" bereits die Begleitperson.

Wäre Ihnen sehr dankbar über ein kurzes Feedback. Finde hierzu leider keine eindeutige Aussage.

Vielen Dank für Ihr Bemühen

Antworten

  • Hallo EX,
    das durchgestrichene "B" hat keine Bedeutung und ist Standart. Nur wer im Bescheid das "B" zuerkannt bekommen hat hat im Ausweis das " B " nicht durchgestrichen.

    Heidi