Arbeitsunfall, Spätfolgen, Starke schmerzen, was tun

Sirlouis
bearbeitet 25. Aug 2022, 13:49 in Psychische Krankheiten
Arbeitsunfall im Jahr 2000, Spätfolgen: Stechende Schmerzen im Knie, Nur mit schmerzen arbeiten,

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  • Hallo, danke für die Antwort.
    Damals wurde ich ein halbes Jahr mit 20%mde eingestuft. Anschließend mit 10% mde (Dauerschaden). Mit der ansage alle Jahre eine Untersuchung oder Gutachten um den grad der mde Fest zu stellen.
    Seit einem Jahr immer stärkere Schmerzen und nur mit Schmerztabletten aus u halten. Nach Rücksprache mit der BG Verordnung von Hyolaron und K.G. sowie Manuelle Therapie. Bis jetzt wenig Erfolg, aber die Schwellung ging merklich zurück, die Schmerzen blieben.
    Meine größte Sorge ist meine Finanzielle Zukunft, sollte ich meinen Beruf nicht mehr ausüben können.
    Ich bin zwar wegen einer andern Krankheit (Epilepsie)50% Schwerbehindert. Ich muß noch ein paar Jahre Arbeiten. doch wenn ich es vor schmerzen unerträglich wird.Ich bin erst 55 Jahre alt.
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  • Zur Information:
    Wir haben einige Beiträge hier in diesem Thread gelöscht und sind auch mit bestimmten Usern per PN in Kontakt getreten.

    Sirlouis, Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, jenner 😀 ).
    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • hallo Jenner
    Hier ein kleiner Zwischenbericht.
    Nach Begutachtung meines D-Arztes und nach Beurteilung der Gutachten ist Die Arthrose in meinem Knie Hauptursache meiner Schmerzen. Die Arthrose und die Schmerzen wurden mir vorher gesagt. Doch jetzt soll ich ein neues Knie, Eine Oberflächenprothese erhalten. Dafür muß noch eine Schraube von dem damaligen Unfall entfernt werden.
    Ein Arzt bei der BG Sprechstunde wollte das in einer OP machen. als ich 2 Wochen später zum BG- Sprechstunde kam, um den OP-Termin aus zu machen, war ein ander Arzt der in Vertretung da und war der Meinung Es muss zwei mal operiert werden. Die Schraube raus, dannach erst die Oberflächenpothese. Und ab der zweiten OP Wäre das kein BG- Fall mehr.
    Ich will mir das aber nicht gefallen lassen und habe nochmal einen Termin mit der BG-Sprechstunde, diesmal mit dem richtigen Arzt vom ersten mal.
    Warum sollte das auf einmal kein BG Fall mehr sein.
    Es sind doch die Folgen des Unfalls, so geht es auch aus den Gutachten hervor.
    Besten Dank im voraus
    Sirlouis

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  • Endlich habe ich mal die Zeit gefunden um weiter über mein Fall zu berichten.
    Ich habe eine Oberflächenprothese eingebaut bekommen. Alle Sorge um die Anerkennung als BG Fall war unbegründet. Nach der OP wurden mir 20 % MDE zugesprochen.
    Ich war wieder voll in Arbeit, die Physio abgeschlossen kam für mich der nächste Schlag.
    Am 27.02.2017 stolperte ich über einen Luftschlauch, der nicht am richtigen Platz lag.
    Ich fiel mit dem Knie auf eine Palettenkante und prallte mit der linken Hand auf den Estrich auf, was ein Bruch der Handwurzelknochen und eine heftige Prellung der Schulter zu Folge hatte.
    Ich war im July 2018 in einer REIMA (Festellung der Leistungsfähigheit) in Bad Krozingen. Es wurden erhebliche Einschränkungen festgestellt. z.B nicht mehr als 5 kg über Kopf heben. Kurz darauf wurde mir im Krankenstand gekündigt.
    Momentan mache ich berufsfördende Maßnahme in der BFW Bad Wildbad Außenstelle Karlsruhe, leider mit wenig Erfolg.
    Diese Maßnahme endet am 15.06.2018. Sollte ich bis dahin noch kein entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, frage ich mich wie es weiter gehen soll. Laut meinem Arzt währe ich noch nicht für den ersten Arbeitsmarkt fit genug. und würde mich weiter krank schreiben.
    Geht das überhaupt? Ich mache mir vor allem finanzielle Sorgen.
    im voraus besten Dank
    Achim

  • Hallo Achim,
    dein Fall ist ziemlich kurios!

    so lange du für den ersten Arbeitsmarkt noch nicht fit genug bist. Bleibt nichts anderes als krank schreiben lassen.
    Da kommt es dann auf die Prognose der Ärzte an. Und wie viel Anspruch du auf Krankengeld hast.
    Oder dich auf die Arbeitssuche begeben, bei der Arge melden. Dann wird vermutlich ein Amtsgutachten erstellt.
    In jedem Fall muss deine Arbeitsfähigkeit geprüft werden. Du könntest auch " Zeit gewinnen " und eine Reha beantragen.
    Dort wird auch geprüft und du bis erst mal finanziell noch abgesichert.

    gruß wessi
  • Danke für Eure Ratschläge.
    Ich wollte mich diese Woche erneut Krank schreiben lassen. der Arzt lehnte ab mit der Begründung er dürfe nicht weiter krank schreiben weil er davon ausgehen muss ich könnte noch 3 Stunden Arbeiten auch wenn es nur als Pförtner wäre.
    Ich bin 1960 geboren und der Meinung dass es eine andere Regelung für für vor 1961 geborene gibt. Meines Wissens gibt es keine 3 Stunden Regelung für mein Jahrgang. Ist das Richtig.
    Mir wurde in der letzten Woche meiner Reha gekündigt. ich bin also arbeitslos in folge meines Arbeitsunfalls. Ich bin ja nur Laie.
    danke für Eure Antworten
  • Hallo Paddel,
    die 3 Stundenregelung ist nicht Jahrgangsabhängig, du verwechselst das möglicherweise mit Renteneintrittsjahrgang.

    §116(2) SGB VI: „Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.“
    Soweit die gesetzliche Grundlage der sogenannten Umdeutung von Rehabilitation in eine Rente.
    Bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit im ausgeübten oder erlernten Beruf kann ein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit bestehen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass du vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig bist.
    Ich empfehle dir vor Aufnahme der bisherigen Tätigkeit einerseits ein persönliches Gespräch mit den Kollegen aus der Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung und parallel ein Gespräch mit dem Hausarzt. Grundsätzlich kannst du entscheiden ob du wieder arbeiten willst oder nicht. Die ärztliche Einschätzung bei der Entlassung aus der medizinischen Rehabilitation stellt kein Verbot dar.

    (Quelle DRV Forum)
    Gruß
    Rudi
  • Danke an Euch alle für die guten Tips und verwertbaren Ratschläge.
    Der letzte Stand in meinem Fall:
    Ich mußte mich arbeitslos melden. Die Nette Dame von der Behindertenabteilung begrüßte mich mit den Worten:
    guten Tag ich bin ihre Arbeitsvermittlerin und ich darf Sie nicht vermitteln.

    Wir konnten aber noch einige Dinge klären. Sie bot mir an zusammen mit dem BG- Vertreter eine Lösung bzw. Rente zu vereinbaren. Nicht zuletzt wegen des Unfalls bin ich in dieser Situation. Alle, BG, Rente, Agentur für Arbeit, D-Arzt und Krankenkasse wollen dafür nicht zuständig sein und fordern gegenseitig von vorne herein Regressgegenüber den jeweils anderen Parteien.
    Doch das sollte laut den Bundes Teilhabe Gesetz nicht mehr sein. ich weise auch jedes mal darauf hin. Axelzucken, außer die Arbeitsvermittlerin nimmt sich der Sache jetzt an. Der VDK ist mir leider auch keine große Hilfe. Ich hatte den Eindruck der VDK ist überfordert.

    doch jetzt habe ich verzweifelt den aktuellen Stand meines Falls vermittelt.
    Vielleicht wisst ihr wieder mal Rat.
    Ich würde mich sehr freuen über einige Ratschläge.
    Gruß
    Achim