Urlaubsansprüche
Hallo,
ich arbeite 4 Tage die Woche je drei Stunden und habe einen Schwerbehindertenausweis.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
Danke für Antworten.
LG Joy
ich arbeite 4 Tage die Woche je drei Stunden und habe einen Schwerbehindertenausweis.
Wie hoch ist mein Urlaubsanspruch?
Danke für Antworten.
LG Joy
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Antworten
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Hallo Joy,
warum fragst du nicht deinen Arbeitgeber?
Mit Schwerbehindertenausweis hast du 4 Tage mehr Urlaub weil du auch nur 4 Tage die Woche arbeitest.
Heidi
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Das ist es ja gerade, die Mawler haben auch weniger Urlaub bekommen, als ihnen zusteht und jetzt möchte ich hier erfahren, ob ich auch betrogen werde, dass ich mehr Urlaub bekomme, weiß ich auch, aber wie viel insgesamt?
LG Joy
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Da du ja weisst daß die Maler betrogen wurden weisst du auch was ihnen zugestanden hätte.
Dann gibt es noch einen Behindertenbeauftragten den man fragen kann wenn man dem Chef nicht traut. 🥺
Heidi
0 -
Hallo Joy,
die Frage können wir Dir leider auf der Grundlage der Informationen, die Du geliefert hast, nicht beantworten.
Dein normalen Urlaubsansprüche (ohne Zusatzurlaub wg. Behinderung) hängen zunächst von deinem Arbeitsvertrag ab. Also da bitte reinschauen. Falls Da nichts drinsteht und Du in einem betrieblich gebundenen Betrieb arbeitest, hängen sie möglicherweise vom Tarifvertrag ab. Und nur wenn das auch nicht gilt, gelten die gesetzlichen Ansprüche ,die wiederum auch abhängig sind vom Alter.
Wie das nun bei Teilzeit geregelt ist, hängt von Deiner konkreten Vereinbarung mti dem Arbeitgeber ab. Ich z. B. arbeite bei meinem Hauptarbeitgeber regelmäßig an 3 Tagen (25h) die Woche. Trotzdem werde ich bezüglich Urlaub so behandelt wie eine Vollzeitkraft, d.h. ich habe (ohne Behinderung) 30 Tage Urlaub die Woche und jeder Urlaubstag ist 5 Stunden "wert". Das heißt, wenn ich die ganze Woche frei haben will, muss ich 5 Tage frei nehmen und nicht nur 3. Es gibt aber bei uns im Betrieb auch andere KollegInnen mit anderen Verträgen die z. B. eine 4 Tagee Woche (32h) haben und dabei nur 80% des normalen Urlaubssnpruch haben. Sie haben müssen dann aber auch nur für die Tage, an denen sie normalerweise arbeiten (d.h. 4 Tage pro Woche) Urlaub nehmen, um die ganze Woche frei zu haben.
Wenn Du es also genauer wissen willst und aus Arbeitsvertrag etc. nicht schlau wirst, müsstest Du entweder a) den Betriebsrat fragen b) wenn es keine gibt, Mitglied einer Gewerkschaft werden und die dortige Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder c) zu einem Anwalt für Arbeitsrecht marschieren.
Besten Gruß, ananim
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Hallo,
es gilt kein Tarifvertrag, die gesetzlichen Grundlagen halt. Bin 26 Jahre alt.
LG Joy
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Hallo,
ich hatte versucht, das mit meiner letzten Mail zu sagen, aber offensichtlich habe ich es nicht klar genug erklärt. Dein Urlaubsanspruch hängt bei Teilzeit (auch) davon ab, was Du mit Deinem Arbeitgeber mündlich oder schriftlich als Arbeitszeit und Urlaubsregelung vereinbart hast.
Die gesetzlichen Grundlagen für Urlaubsansprüche findest Du hier:
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html
und für Schwerbhinderte hier:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Ausb_Arbeit/Schwerbehinderung/Zusatzurlaub/zusatzurlaub_node.htmle
Besten Gruß, ananim
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Joy89 hat geschrieben:
Hallo,
es gilt kein Tarifvertrag, die gesetzlichen Grundlagen halt. Bin 26 Jahre alt.
LG Joy
Hast du keinen Bock deinen Arbeitsvertrag auszugraben? Könnte ja mühevoll sein geht aber nun mal nicht ohne![b]
Heidi
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Hallo Joy89,
grundsätzich besteht ein Mindesturlaubsabspruch gemäß § 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) von 24 Tagen bezogen auf 6 Arbeitstage/Woche.
Da Du nur vier Tage/Woche arbeitest, reduziert sich dein Anspruch auf 4/6 von 24 Tagen = also 16 Tage
Zusätzlich stehen dir bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung (also ab einen GdB 50 oder mehr) gemäß §125 SGB IX weitere 5 Tage bezogen auf 5 Arbeitstage/Woche zu.
Auch hier redutiert sich dein Anspruch entsprechent auf 4/5 von 5 Tagen = also 4 Tage
Wenn du das jetzt zusammenzählst:
16 Tage Urlaub + 4 Tage Zusatzurlaub = 20 Tage Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung / 4 Tagewoche
Grüße HerrHausK
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@HerrHausK: Das kann stimmen, muss aber nicht. Es gibt einfach bei Teilzeit verschiedene Modelle, wie Urlaub berechnet wird, siehe dazu nochmals mein Beitrag von oben mit deutlicherer Unterscheidung der beiden Modelle:
"Modell 1: Wie das nun bei Teilzeit geregelt ist, hängt von Deiner konkreten Vereinbarung mti dem Arbeitgeber ab. Ich z. B. arbeite bei meinem Hauptarbeitgeber regelmäßig an 3 Tagen (25h) die Woche. Trotzdem werde ich bezüglich Urlaub so behandelt wie eine Vollzeitkraft, d.h. ich habe (ohne Behinderung) 30 Tage Urlaub die Woche und jeder Urlaubstag ist 5 Stunden "wert". Das heißt, wenn ich die ganze Woche frei haben will, muss ich 5 Tage frei nehmen und nicht nur 3.
Modell 2: Es gibt aber bei uns im Betrieb auch andere KollegInnen mit anderen Verträgen die z. B. eine 4 Tagee Woche (32h) haben und dabei nur 80% des normalen Urlaubssnpruch haben. Sie haben müssen dann aber auch nur für die Tage, an denen sie normalerweise arbeiten (d.h. 4 Tage pro Woche) Urlaub nehmen, um die ganze Woche frei zu haben".
Deine Aussage ist richtig, wenn by Joy's Arbeitgeber Modell 2 gilt, nicht richtig, wenn Modell 1 gilt.
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Hallo!
3 Tage die Woche mit je 3 Stunden sind 9 Stunden.
Da gilt der BH-Ausweis leider nichts (rechtlich).
Du kannst die Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben nur in Anspruch nehmen, wenn du "arbeitest".
Im SGB IX ist leider eine Arbeitsplatzdefinition, hier heist es (u.a.) ein Arbeitsplatz besteht nur, wenn mindestens 18 Stunden die Woche gearbeitet wird.
Deshalb arbeite ich 4 mal die Wochen 4,5 Stunden und bekomme 4 Tage Zusatzurlaub.
Du bekommst Urlaub, wie er in deinem Arbeuitsvertrag steht.
Gruß
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Hallo,
ich noch mal.
Natürlich muss es 4 * 3 Stunden heissen, das sind dann 12 Stunden/Woche -- immer noch weniger als 18
Gruß
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Hallo,
also im Arbeitsvertrag steht, es gelten die Bestimmungen nach dem BUrLG. 16 Werktage Urlaub + 4 Tage Sonderurlaub.
Wären 20 Tage.
Dann ist es vielleicht doch nur ein Formular Fehler bei meiner Arbeit.
Danke für die Antworten.
LG Joy
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Hallo Joy,
Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf "Frage beantwortet". 😀
So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an die Community, meine Kollegen oder mich. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
Gern kannst Du an dieser Stelle auch noch berichten, wie es weiter geht.
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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