Das Integrationsamt verweist mich auf den Rentenversicherungsträger, muß ich mich allein dort melden

Ich beantragte beim integrationsamt nach §33 Abs 8 Nr.6 SGB IX eine Umzugsbeihilfe, da ich in einem sehr lauten Geschäftshaushalt (Pension+Musikschule) wohne und aufgrund des ständigen Störens durch Schüler u Gäste, nicht zu Hause zur Ruhe komme ich mich dadurch nicht genügend auf meinen nächsten Arbeitstag vorbereiten kann und mir dadurch eine behindertengerechte Wohnung suchen wollte. Allein schaffe ich den Umzug nicht, das würde mir jeder Arzt bestätigen.Das Integrationsamt verweist mich, da ich Angestellte bin zum Rentenversicherungsträger. Muß ich jetzt den Weg dahin allein gehen bzw wieder beantragen od gibt es da gesetzliche Vorschriften, das der Antrag dorthin weitergeleitet werden muß? Hängt die Beihilfe durch den RV Träger von einem bestimmtenEK ab?

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