Ein Behinderter schädigt einen anderen Behinderten in einer Einrichtung. Welche Versicherung muss ha
Ein Beschäftigter hat während der Arbeitszeit einen anderen Behinderten geschädigt. Er hat eine Gehbehinderte mit Rollator geschubst. Dabei wurde der Rollator stark beschädigt. Die Versicherung des Verursachers ist der Meinung, dass die Einrichtung den Schaden bezahlen soll. Wer muss zahlen?
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Antworten
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Hallo huehnerlotte,
der Verursacher oder dessen Versicherung muß zahlen! Die Einrichtung hat damit nichts zu tun. Schließlichj hat der Verursacher geschubst und nicht die Einrichtung.
Stell dir vor ich würde mit einem Opel einen Tod fahren, kann ich dann sagen Opel muß zahlen? Sicherlich nicht.
Heidi
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