schulpflicht befreiung

Meine Enkeltochter ist von Geburt an msb sie hat das aicardy Syndrom das weltweit nur ca 500 mal bekannt ist nur sehr geringe 'Lebenserwartung höchstens 18 Jahre werden diese Mädchen nun muss sie in eine Behinderten schule wegen Schulpflicht seid der Einschulung am 14.8.2015 ist sie nun weit zurückgefallen in ihrer Krankheit Sie soll von der Schulpflicht befreit werden da sie sonst auf grund des strtesses nicht mal 18 werden würdfe nun wie kann man dieses bewerktätigen..

Antworten

  • Hallo Leonie 22,

    Das ist in jedem Bundesland total unterschiedlich.
    Zuständig ist das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem man den ersten Wohnsitz hat.

    In Bayern ist es unter besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen mit entsprechend markant gefaßten fachärztlichen und schulpsychologischen Gutachten möglich das Kind mit 12 Jahren aus der Schule zu nehmen.
    Mitentscheidend ist der Wille der Eltern und des Kindes.
    Die Familie des Jungen brachte das durch

    Allerdings könnte ich mir vorstellen, daß die Behindertenschule Schwierigkeiten macht, weil sie ihre Fälle halten wollen. Es geht um Geld!
    Deshalb sind unabhängige Gutachten besser.

    LG

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