Einfahrt gegenüber zugeparkt

Hallo
Ich hoffe das ich die Frage hier richtig stelle.

Mein Vater hat Morbus Bechterew seid 40 Jahren 50% stehen im Ausweis
Er wohnt im eigenen Haus gegenüber seiner Einfahrt die Garage des Nachbarn . Der stellt sich immer vor seine Garage mit Abstand so das von 6 m Straßenbreite nicht sehr viel übrigbleibt. Manchmal reicht der Platz grade so zum Rausfahren oft aber nicht. Schon gar nicht wenn er einen Schub hat !

Laut STVO müssen ihm 3 Meter ausreichen ( die gegenseite behauptet sie steht richtig)
Gibt es da Abweichungen oder einfach gesagt Vorschriften die Greifen damit der Nachbar da nicht mehr Parken darf ?

Danke für eure Antworten

Lieben Gruß

Antworten

  • Nein, der Nachbar darf vor seiner eigenen Einfahrt parken!
    Bei einer 6 Meter breiten Straße bleiben 4 Meter übrig, das entspricht der STVO und sollte selbst für Transporter zur Ausfahrt reichen.
    So hart sich das anhört, wenn dein Vater nicht in der Lage ist dort rauszufahren muß er sich fahren lassen.

    Heidi
  • Wenns so einfach wäre hätte ich mich ja nicht hier her gewand 😉

    Der Nachbar parkt so das eben das Garagentor und die Autotür aufgehen und Fahrzeuge sind für ihn alle gleich auch wenn er gerade mit nem Kleinbus parkt .
    Es bleiben ca 2.60 m die Einfahrt ist sehr eng ein Korrigieren nicht möglich

    Entweder man bleibt an der Mauer oder an einem Fahrzeug hängen

    Die Lösung sich fahren lassen ist wohl bei jemandem der 38 Jahre kein Problem damit hatte wohl nicht sinnvoll. Das Problem besteht erst seid das Haus verkauft wurde und Neuzugezogen wurde.

  • Zitat:
    Schon gar nicht wenn er einen Schub hat !
    Zitat ende
    Nur so wegen der 38 Jahre.

    Dann wende dich mit dem Problem ans Ordnungsamt die sollen das prüfen.

    Heidi
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  • Ok
    das Ordnungsamt kann oder will nicht helfen

    Ich fragte ja nach einer Sonderregelung oder ähnlichem in Bezug auf die Erkrankung und Prozente

    Warum bin ich dann hier nicht richtig ?
    Wurde das bei meiner Fragestellung nicht verstanden ?

  • Also können tut das Ordnungsamt mit Sicherheit, dafür ist es da, wenn es nicht will dann muß man ihnen Beine machen und sich an höhere Stelle wenden.
    Nein, eine Sonderregelung gibt es nicht.

    Heidi
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