KFZ Hilfe abgelehnt

Mein Antrag auf KFZ-Hilfe, zwecks Erreichung eines Arbeitsplatzes wurde mit folgenden Begründungen abgelehnt:
Nach Überprüfung der uns vorleigenden Unterlagen ist die Tätigkeit als ************** (u.a. unregelmäßige Arbeitszeiten mit ständig wechselnden Arbeitsorten) nicht leidensgerecht, d.h. Sie können aus gesundheitlicher Sicht diese Tätigkeit nicht dauerhaft ausüben. Dieser "Tatbestand" ist aber zwingende Voraussetzung für die Übernahme der Kosten.
Somit liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung einer KFZ-Hilfe nach § 33 SGB IV als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht vor. Andere Rechtsvorschriften, wonach die Bewilligung eines Zuschusses für Kraftfahrzeughilfe in Betracht käme, liegen nicht vor.

Somit habe ich als 55 Jähriger, mit 50% GDB zwar einen Arbeitgeber gefunden, der mich einstellen würde, mit EGZ, leider geht es mit Hartz IV weiter. Einen leidensgerechten Job suchen viele, es gibt sie aber nicht!

"Tatbestand" gibt es bei Straftaten, im Sozialrecht also auch?????

Was soll ich nun tun?

Antworten

  • Im Sozialrecht heisst es Tatbestand, im Strafrecht Straftatbestand!

    Ich fürchte wenn die Behörde zu diesem Ergebnis kommt tut es dein Arbeitgeber spätestens nach der Probezeit auch.

    Heidi
  • Hallo,

    nun ein "Tatbestand" ist in juristischer Sprache die Gesamtheit der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Rechtsfolge eintritt.

    Wichtiger aber: Du kannst gegen diesen Bescheid natürlich Widerspruch einlegen (Frist beachten) und dann ggf. auch klagen. Vielleicht hast Du z. B. ein Gutachten Deines behandelnden Arztes, der erläutert, dass Du den Job ausüben kannst?

    Die andere Frage wäre, ob Dein Arbeitgeber Dich wirklich so einsetzen will, wie das Amt es annimmt - wären das tatsächliche wechselnde Arbeitsorte und -zeiten? Wenn nicht, kannt Du Deinen Widerspruch auch darauf stützen.

    Besten Gruß, ananim


  • Hallo hw01,

    das ist natürlich eine unschöne Situation. Du hast aus der Community schon einige gute Hinweise erhalten (vielen Dank dafür, Leute 😀 ).

    Natürlich kannst Du dir vor Ort auch rechtliche Unterstützung holen. Beispielsweise kannst Du dich auch an einen Sozialverband vor Ort (z.B. VdK oder SoVD) wenden. Dort berät und unterstützt man Mitglieder kostenlos.
    Die Mitgliedsbeiträge sind absolut erschwinglich.

    Auch wenn ich Dir nicht direkt helfen konnte, war meine Antwort hoffentlich etwas hilfreich für Dich.

    Gern kannst Du an dieser Stelle berichten, wie es weiter geht.

    Wenn wir Dich noch irgendwie unterstützen können, wende Dich gern jederzeit auch wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community. Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
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