Muss ich für den Antrag auf Grundsicherung für meine Tochter meine Einkünfte offenlegen?

Meine Tochter (22) wird in den Arbeitsbereich der WfbM übernommen und will jetzt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Sie wohnt noch zuhause bei mir.

Antworten

  • Hallo Irene.Riedel,
    ja das wirst du müssen! Allerdings habe ich Zweifel daß deine Tochter Anspruch auf Grundsicherung hat da sie zu Hause bei dir wohnt.
    Bekommst du Kindergeld?

    Heidi
  • Hallo Heidi,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort. Aber warum soll meine Tochter denn keine Grundsicherung bekommen? Mal abgesehen davon, dass der Antragsvordruck ihr von der Werkstatt mitgegeben wurde, hat sie ja auch keinerlei Einkommen.

    Diese beiden folgenden Aussagen habe ich auf der Seite der Lebenshilfe gefunden:

    "Regelbedarfsstufe 3 in Höhe von 320 Euro
    Regelbedarfsstufe 3 erhalten erwachsene Leistungsberechtigte, die weder einen eigenen Haushalt führen, noch als Ehegatte oder in eheähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen. Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer Eltern leben, steht nach der neuen Rechtslage somit der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 3 zu."

    "Im Rahmen der Grundsicherung werden Unterhaltsansprüche der Antragsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern nicht berücksichtigt. Es sei denn, dass jährliche Gesamteinkommen dieser Personen überschreitet 100.000 €. Der Grundsicherungsträger darf die Einkommensverhältnisse der Eltern oder Kinder des Antragsberechtigten nur überprüfen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Einkommensgrenze vorliegen."

    Und deswegen bin ich mir nicht ganz sicher, ob das Sozialamt mich zwingen kann, meine Einkünfte offenzulegen.

    Liebe Grüße
    Irene.Riedel

    PS. Ja, ich bekomme Kindergeld.
  • Hallo irene,
    meine Antwort bezieht sich auf deine Frage! Wenn das Amt deine Einkünfte prüfen will, mußt du sie offen legen. Ob das Amt es tut ist eine andere Sache. Die prüfen erst einmal beim Finanzamt.
    Kindergeld wird voll auf die mögliche Grundsicherung angerechnet und auch jegliches Einkommen. Bekommt sie denn nichts in ihrem neuen Arbeitsbereich?
    Ich versuche bei meinen Antworten immer die Erwartungen nicht zu hoch zu schrauben damit im Ablehnungsfall die Entäuschung nicht zu groß ist.
    Viel Erfolg, Antrag auf jeden Fall stellen.

    Heidi
Diese Diskussion wurde geschlossen.