was ist wenn ich als EU Ausländer dann wieder in meine Heimat zurück kehren möchte,bekomme ich dann
Ich arbeite seit 9 Jahren in der Pflege u.habe am ganzen Körper knochenschmerzen,kann am morgen meine Finger nicht bewegen
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Hallo
Herzlich willkommen in unserem Forum. Schön, dass du uns gefunden hast.
Soviel ich weiss, werden alle Renten ungekürzt ins Ausland bezahlt.
Ich empfehle dir aber auf jeden Fall eine schriftliche Anfrage, direkt an die zuständigen Ausgleichskasse, zu senden(Haftungsfrage bei falschen Auskünften). Das kannst du auch gut per E-Mail machen.
Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter.
Gruss
Maria
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Guten Tag
Beginn des Anspruchs und Auszahlung der Rente (IVG, Art. 29):
Beträgt der Invaliditätsgrad weniger als 50 Prozent, so werden die entsprechenden Renten nur an Versicherte ausbezahlt, die ihren Wohnsitz und ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Art. 13 ATSG) in der Schweiz haben. Diese Voraussetzung ist auch von Angehörigen zu erfüllen, für die eine Leistung beansprucht wird (Abs. 4).
Ich grüsse Sie freundlich.
Isabelle Limacher
SVA Zürich
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