Ist es legal, wenn eine BG nach knapp 20 Jahren von jetzt auf nachher die Übernahme von bis dahin ge

Vorgeschichte:
1995 erlitt ich ein "äußerst schweres gedecktes Schädel-Hirn-Trauma", habe dadurch eine MdE von 50%, einen Schwerbehindertenausweis mit 70% GdB und habe seitdem 2x (im letzten Jahr sogar 3x) pro Woche Fango, klassische Massage und Manuelle Therapie aufgrund von sehr starken Verspannungen im Schulter-Nacken-Bereich erhalten.
Nachdem die BG (!) mich aufgrund von chronischen Schmerzen einem neuen Schmerztherapeuten zuteilte, begann dieser mir u.a. Osteopathische Sitzungen zu verordnen, die ich als sehr wirkungsvoll und schmerzlindernd empfand. Die ersten 6 Sitzungen wurden auch von der BG übernommen.
Im September/Oktober letzten Jahres verschrieb mir der Schmerztherapeut weitere 6 Osteopatische Sitzungen und ich stellte einen neuen Antrag auf Kostenübernahme bei der BG.
Im Februar diesen Jahres wurde ich zu einem neurologischen Gutachten geschickt. Eine Frage an den Gutachter war, ob meine HWS-Problematik (nicht die Verspannungen!) unfallbedingt sei. Dieser verneinte dies und ergänzte, dass Osteopathische Sitzungen nicht angebracht seien. Es wäre alles ja vermutlich nur rein degenerativ.
Die BG übernahm diese Empfehlung und leitete diese an den D-Arzt weiter.
Daraufhin weigerte sich dieser mir überhaupt noch Verordnungen (also auch nicht die regulären über Wärme, Massage, Manuelle) auszustellen.
Nachdem ich bei der BG nachfragte, was das denn solle, immerhin würde ohne die regelmäßigen Therapien meine Bewegungsfähigkeit in den Armen/Rücken drastisch eingeschränkt und ich könnte meiner Arbeit als Sekretärin nur sehr eingeschränkt nachgehen, bekam ich zur Antwort, dass ich evtl. noch eine Verordnung (12 Einheiten) pro halbem Jahr erhalten könnte. Ich sollte doch gefälligst die Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Frage:
Ist es legal, dass die BG die Übernahme von weiteren Verordnungen ablehnt, obwohl diese bis dato anstandslos akzeptiert worden sind? Meine Problematik liegt ja auch nicht bei der HWS sondern bei starken Verspannungen und Blockaden im gesamten Schulter-Nacken-Gürtel.
Eigentlich hätte ich noch gut 20 Jahre als Arbeitnehmer vor mir, aber ohne meine Therapien wird mir das sehr erschwert. Habe ich Chancen, wenn ich vor dem Sozialgericht klage?
Oder was sollte ich denn sonst machen?

Antworten

  • Hallo heber10,
    ob rechtens oder nicht, kann ich nicht beurteilen, allerdings kommt vor einer Klage der Widerspruch, dieser muß fristgerecht eingereicht werden sonst geht gar nichts.
    Die Frist steht im Ablehnungsbescheid.

    Heidi
  • Danke Heidi, habe ich natürlich gemacht. Aber auf einen evtl. Rechtsstreit kann ich mich nur einlassen, wenn auch die Aussicht zu gewinnen steht!
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