Ich habe ein schmerzhaftes Krebsleiden und habe gerade die IV und Ergänzungsleistungen zugesprochen

Ich habe ein schmerzhaftes Krebsleiden und habe gerade die IV und Ergänzungsleistungen zugesprochen bekommen und damit auch die Billag Vergünstigung, jedoch was nützt mir das, solange Swisscom/Cablecom von dem Grundrecht auf Information, eine Invalidität, die keinen Erwerb zulässt, zu berücksichtigen und sozial, einer für alle mit einem Rabatt versucht im Sinne des Allgeimen Interesse am Wohl des Einzelnen, sogar mit Einschränkungen, so zu reagieren, dass es kein Loch ins Portemonnaie brennt. Ich meine, wenn Mobilität ein Problem ist ist die Erwartung an ein Leistungsangebot für Invalide, die schnell barrierefrei erreichbar sein wollen und sich bestens und schnellstens Unterhalten lassen wollten, wohl nachzuvollziehen, denn wollte ich dies mit einer Glasfaserleitung, sollte ich somit gerne bereit sein für Infinity plus CHF 179 & Vivo XL 165, bezahle also im total 334 CHF, was vom Existenzminimum mehr als 10% nämlich 11.54%! Ich wäre sehr froh, wenn Sie als Organisation, sich dem Thema und Kampf gegen die Swisscom annehmen könnten, zumals es Sie und Ihre Interessen wohl auch vertreten würde, sich die Swisscom / Cablecom solidarischer zeigen, statt null Infos dazu auf dem Internet zu veröffentlichen und wenn man nachhackt, nicht mal einen offiziellen Kontakt erhält, es lässt sich nur telefonsich weiterleiten, so ein Bedürfnis, dass Spruchreif ist und auch vie Medien kommuniziert werden sollte, was das Existenzminimum alles beinhalten sollte und wo, mehr als nur Kulanz, sondern effektives Engagement als Marketing verstanden wird und somit verkaufsfördernd wirkt auch für den Rest der Klientele, die glücklicherweise nicht in so einer Ausgangslage ist, um Hilfe und Solidaritat betteln zu müssen. Kontakt: zimtsternli@hotmail.com https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/mobile/abos-tarife/infinity%28N_NATEL%20RES%20plus%20XL,24,000000000010220139%29.html
https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/kombi-angebote/angebote.html

Antworten

  • Hallo zimsternli,
    Ich bin grad etwas erstaunt.
    Du hast eine IV Rente und Ergänzungsleitungen zugesprochen bekommen. ( Glückwunsch dazu dass es durch kam )
    und verbindest das Grundrecht auf Information mit den 2 fast grössten/teuersten Paketen bei Swisscom ??
    Ich glaub fast, das mit den Grundbedürfnissen in der Richtung ist devinitiv anders gemeint.
    Das Loch im Geldbeutel ist bestimmt kleiner, wenn du dir Angebote deinem Einkommen entsprechend aussuchst.
    Gut, wünschen kann man sich vieles, aber ob man es bekommt steht auf einem anderen Blatt.
    Jeder der in die Lage kommt ein sehr kleines Einkommen zu haben um Ergänzungsleistungen zu gesprochen bekommt, muss sich immer überlegen, für was er / sie das Geld ausgeben will / kann. Da hat nicht unbedingt mit Behinderung zu tun.
    Grüsse
    Bea

    zimtsternli hat geschrieben:
    Ich habe ein schmerzhaftes Krebsleiden und habe gerade die IV und Ergänzungsleistungen zugesprochen bekommen und damit auch die Billag Vergünstigung, jedoch was nützt mir das, solange Swisscom/Cablecom von dem Grundrecht auf Information, eine Invalidität, die keinen Erwerb zulässt, zu berücksichtigen und sozial, einer für alle mit einem Rabatt versucht im Sinne des Allgeimen Interesse am Wohl des Einzelnen, sogar mit Einschränkungen, so zu reagieren, dass es kein Loch ins Portemonnaie brennt. Ich meine, wenn Mobilität ein Problem ist ist die Erwartung an ein Leistungsangebot für Invalide, die schnell barrierefrei erreichbar sein wollen und sich bestens und schnellstens Unterhalten lassen wollten, wohl nachzuvollziehen, denn wollte ich dies mit einer Glasfaserleitung, sollte ich somit gerne bereit sein für Infinity plus CHF 179 & Vivo XL 165, bezahle also im total 334 CHF, was vom Existenzminimum mehr als 10% nämlich 11.54%! Ich wäre sehr froh, wenn Sie als Organisation, sich dem Thema und Kampf gegen die Swisscom annehmen könnten, zumals es Sie und Ihre Interessen wohl auch vertreten würde, sich die Swisscom / Cablecom solidarischer zeigen, statt null Infos dazu auf dem Internet zu veröffentlichen und wenn man nachhackt, nicht mal einen offiziellen Kontakt erhält, es lässt sich nur telefonsich weiterleiten, so ein Bedürfnis, dass Spruchreif ist und auch vie Medien kommuniziert werden sollte, was das Existenzminimum alles beinhalten sollte und wo, mehr als nur Kulanz, sondern effektives Engagement als Marketing verstanden wird und somit verkaufsfördernd wirkt auch für den Rest der Klientele, die glücklicherweise nicht in so einer Ausgangslage ist, um Hilfe und Solidaritat betteln zu müssen. Kontakt: zimtsternli(at)hotmail[dot]com https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/mobile/abos-tarife/infinity%28N_NATEL%20RES%20plus%20XL,24,000000000010220139%29.html
    https://www.swisscom.ch/de/privatkunden/kombi-angebote/angebote.html

  • Hallo zimtsternli,
    das Grundrecht auf Information bezieht sich auf die Grundversorgung, nicht mehr und nicht weniger.
    Wer mehr (Komfort) haben möchte muß mehr zahlen, wer das nicht kann muß darauf verzichten. So ist das bei gesunden wie kranken Menschen gleich.
    Siehe auch:
    http://www.bakom.admin.ch/themen/telekom/00457/

    Heidi
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