Soll ich Widerspruch einlegen

Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen wurde abgelehnt mit der Begründung:
Das Kind ist jedoch in der Lage durch eigene verfügbaren Mittel (Grundsicherung Pflegegeld und Landesblindenhilfe ) seinen Unterhalt selbst zu bestreiten

Antworten

  • The user and all related content has been deleted.
  • nikkita hat geschrieben:
    Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen wurde abgelehnt mit der Begründung:
    Das Kind ist jedoch in der Lage durch eigene verfügbaren Mittel (Grundsicherung Pflegegeld und Landesblindenhilfe ) seinen Unterhalt selbst zu bestreiten


    Lebt der Betroffene bei den Eltern?
    Wenn er Grundsicherung bekommt besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

    Heidi
  • menschlich hat geschrieben:
    nikkita hat geschrieben:
    Kindergeld für erwachsene behinderte Menschen wurde abgelehnt mit der Begründung:
    Das Kind ist jedoch in der Lage durch eigene verfügbaren Mittel (Grundsicherung Pflegegeld und Landesblindenhilfe ) seinen Unterhalt selbst zu bestreiten


    Lebt der Betroffene bei den Eltern?
    Wenn er Grundsicherung bekommt besteht kein Anspruch auf Kindergeld.

    Heidi

    wenn sie grundsicherung bekommt kann sie ihr leben nicht selbst unterhalten, was wiederum die vorausetzung für das Kindergeld ist. oder sehe ich das falsch
  • Nein Nikkita,
    wenn sie Grundsicherung bekommt hat sie ein zu geringes Einkommen oder Rente welches durch die Grundsicherung aufgestockt wird um sich selbst zu unterhalten!

    Heidi
Diese Diskussion wurde geschlossen.