Hochzeit mit todkranken freund ..habe grundsicherung er ist holländer und hat minimum rente

meine freund ist niederländer und hat circa 6-8 monate zu leben diagnose magenkrebs gestreut..sein letzter wunsch ist die hochzeit mit mir..nun beziehe ich grundsicherung bei voller erwerbsminderung..zusamenzoiehen kommt aufgrund der prognose nicht in frage ich habe 42 om in köln er seine wohnung in en niederlanden..er bezieht mindestrente 1400 euro,,nach abzug aller kosten bleiben 300 euro für ihn..was würde sich bei Hochzeit für mich ändern macht das sozialamt da mit...oder muss ich meine wohnung aufgeben?Danke für Antworten..übrigens ich bin 50 und mein Partner 67 Jahre alt wir kennen uns 6 Jahre und haben uns immer am Wochenende gesehen...

Antworten

  • Hallo,

    ich fürchte fast, dass diese Frage zu speziell ist, als dass wir sie hier solide beantworten könnten.

    Normalerweise würde das Amt, wenn Ihr heiratet und zusammenzieht, davon ausgehen, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und dann das Einkommen Deines Freunds erst einmal heranziehen, wenn es darum geht, wieviel Grundsicherung Dir ggf. noch zusteht.

    Bei einem ausländischen Staatsbürger, der auch im Ausland wohnt, dürfte das Amt allerdings aus rechtlichen Gründen nicht auf dessen Einkommen/Vermögen zugreifen können. Das ist allerdings nur eine Vermutung. Ich weiß auch nicht, ob sie von Dir verlangen könnten, zu Deinem Gatten zu ziehen. Ich könnte mir vorstellen, dass es auf eine längeren Rechtstreit hinauslaufen würden, denn Du gewinnen würdest, aber der eben auch einiges an Stress verursachen wrürde.

    Wenn Du sicher sein willst, würde ich vorschlagen, Du kontaktierst einen auf Sozialrecht spezialisierten Anwalt oder Du wirst Mitglied in einem Sozialverband (VdK oder ähnliches, die Rechtsberatung für ihre Mitglieder anbieten) oder aber Ihr riskiert das einfach. Ohne zynisch klingne zu wollen: Wenn die voraussichtliche Dauer Eurer Ehe ohnehin nur relativ kurz ist, wären ja die möglichen finanziellen Folgen, selbst, wenn sie negativ sein sollten, auch überschaubar, oder?



    Besten Gruß, ananim

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