Wird mir eine IV-rente gekürzt wenn ich wieder in einem Arbeitsprozess bin?

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  • Wird mir eine Suva und IV-rente gekürzt wenn ich wieder in einem Arbeitsprozess bin?Lg Petra Fahrer
  • So genau kann ich Dir das nicht sagen . Mich erstaunt das überhaupt jemand von diesem Laden Geld bekommt . Mach Dich einfach auf das Schlimmste gefasst , denn die verfressen das Geld lieber selber bevor sie es denen geben die es dringend brauchen , so ist es auf jeden Fall bei mir .
  • Guten Morgen

    Vielen Dank für deine Anfrage.
    Grundsätzlich gilt für die Berechnung des IV- Grades und der daraus folgenden Rente wie folgt:

    Entscheidend ist dein versicherter Lohn. Nehmen wir als Bsp. 70'000 und durch deine Beschäftigung würdest du 20'000 im Jahr verdienen. Die Differenz wäre also 50'000 und daraus ergibt sich dein IV-Grad von 50'000/70'000= 72% was eine ganze IV Rente ergeben würde. Bei dieser Berechnung hättest du also weiter eine volle IV-Rente.
    Die Abstufungen sind wie folgt:

    Invaliditätsgrad in % Rente
    ab 40 % Viertelsrente
    ab 50 % Halbe Rente
    ab 60 % Dreiviertelsrente
    ab 70 % Ganze Rente

    Ausschlaggebend ist also wirklich dein versicherter Lohn und wie viel du durch deine neue Arbeit verdienst.
    Hier findest du dies sehr gut erklärt auch noch einmal: http://www.ahv-iv.info/iv/00132/00255/index.html?lang=de

    Ich hoffe ich konnte dir dadurch etwas weiterhelfen.
    Liebe Grüsse
    Maria


  • Wow, dann fahren ja arme Leute mit diesem System schlechter. Wenn einer 50000 CHF im Jahr verdient und nachher noch 10000 dann wäre das ein IV-Grad von ca. 80% = Vollrente. Hatte aber einer vorher nur 30000 CHF verdient und danach ebenfalls 10000 verdient, hätte dann einen IV-Grad von ca. 66% was in eine 3/4 Rente resultieren würde. Ersterer hätte dann mehr zum Leben, als der zweite. Und was ist mit Sozialhilfebezüger? Da die vor der Invalidität nichts verdient hatten, könnte man meinen, dass die in jedem Fall entweder leer ausgehen oder nur die kleinste Rente erhalten werden.
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