Kann ein Hilfsmittel-Hersteller sich an den IV-Bezüger wenden, wenn die IV die Übernahme der Kosten

Ein IV-berechtigtes Kind wird seit Jahren mit individuell hergestellten Knöchel-Orthesen eines Herstellers versorgt. Die IV übernahm bisher immer die Kosten. Nun verlangten die behandelnden Ärzte zusätzlich eine Orthese für den Gebrauch Zuhause. Der Orthesen-Hersteller beginnt und beendet die Arbeit an den Orthesen, BEVOR er die Kostengutsprache durch die IV erhalten hat. Die IV lehnt die Orthesen für den Hausgebrauch in der Folge ab, da solche Orthesen für Zuahuse bei Kindern nicht wirtschaftlich seien.
Nun wendet sich der Orthesen-Hersteller direkt an die Familie des Kindes und will das Geld für die durch die IV nicht übernommenen Orthesen von der Familie.
Meiner Ansicht nach besteht zwischen dem Orthesen-Hersteller und der Familie des IV berechtigten Kindes aber keine rechtliche Grundlage, auf die der Orthesen-Hersteller sich berufen könnte. Die Familie muss die Orthesen nicht selber bezahlen. Die Familie hat die Orthesen nicht selber in Auftrag gegeben und es besteht zwischen ihnen und dem Orthesen-Hersteller keine direkte Verbindung. Es ist das Risiko des Orthesen-Herstellers, wenn er mit seinen Arbeiten nicht wartet, bis dass er das OK der IV bekommen hat. Nun kann er sich nicht an den IV-Bezüger resp. seine Familie wenden. Ist das so richtig? Um rechtliche Hilfe wäre ich ausgesprochen froh. Danke!

Antworten

  • Hallo FSP

    Ich habe selber ein ähnlicher Fall erlebt: Ich habe postoperativ eine Beinlängendifferenz, welche durch orthopädische Anpassungen (Einlagen, Sohlenverlängerung) oder orthopädische Schuhe korrigiert wird.

    Ein Hilfsmittelhersteller hat ohne Absprache mit der IV mir Orthesen hergestellt. Die IV lehnte die Kostenübernahme ab. Der Fehler lag eindeutig beim Hilfsmittelhersteller, da er ohne Rückfrage bei der IV ein Hilfsmittel hergestellt hat, für welche er keine Abrechnung vornehmen konnte.

    Für dieses Vergehen kann meines Erachtens nicht der IV-Bezüger resp. die Familie belastet werden. Das Risiko liegt also beim Hersteller.

    Liebe Grüsse Simon
  • Lieber Simon

    Vielen lieben Dank für Deine Antwort! Der Fall scheint wirklich identisch zu sein. Musstest Du die Orthesen schlussendlich bezahlen, oder konntest Du die (unberechtigte) Forderung des Herstellers abwehren?

    Vielen Dank und lieber Gruss

    Franziska
  • Hallo Franziska

    Ich hatte die Rechnung dann doch bezahlt. Heute würde ich dass nicht mehr so machen.

    Bei mir waren zu dieser Zeit aber bereits diverse Rechtsstreitigkeiten am Laufen, deshalb hatte ich keine Lust und Kraft, weitere Streitigkeiten zu beginnen.

    Einen Teil der Kosten hatte dann auch eine Drittpartei übernommen. Den Hilfsmittelhersteller habe ich daraufhin gewechselt.

    Liebe Grüsse Simon

  • Lieber Simon

    Vielen Dank für Deine Erläuterungen.
    Wir werden in unserem Fall hart bleiben, denn es ist nicht der Fehler des betroffenen IV-Berechtigten, wenn der Hilfsmittel-Hersteller sich nicht an die vorgegebenen Verfahren hält. Aber der Druck von Seiten des Herstellers ist enorm!

    Nochmals vielen Dank und lieber Gruss

    Franziska
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