Grundsicherung und Stromkosten

Ich bekomme eine Erwerbslosigkeit -Rente die durch die Grundsicherung vom Landratsamt Konstanz aufgestockt wird.
Die Grundsicherung beträgt 399 €
Für die Stromkosten muss ich selbst aufkommen.
In der Kaltmiete sind die Stromkosten nicht enthalten.
Da mein Vermieter sehr sozial eingestellt ist, verlangt er von mir die Stromkosten nicht, obwohl er sie selbst bezahlt. Jederzeit könnte mein Vermieter die Stromkosten von mir einfordern.
Jetzt bekam ich vom Landratsamt Konstanz deswegen eine Kürzung in Höhe von 31,01 €
Wie folgt im Bescheid:
Grundsicherungsbedarf
Regelbedarf 399,00 €
abzgl. Pauschale - 31,01 €

Auf Nachfrage bei der Sachbearbeiterin betrifft diese Pauschale ausschließlich den von mir nicht bezahlten Strom.
d.h. mein Vermieter zahlt den Strom und mir wird der gleiche Betrag von der Grundsicherung abgezogen.

Das ist doch nicht korrekt oder?

Antworten

  • Hallo Schrat,
    wie oder woher hat das Landratsamt denn erfahren daß dein Vermieter den Strom zahlst und nicht du? Lass dir das mal belegen wie das Landratsamt darauf kommt.
    Es ist korrekt daß dann die Pauschale abgezogen wird, sie wird ja nicht für Strom verwendet.

    Heidi
  • Danke für deine Antwort, guter Rat mal nachzufragen woher das Landratsamt dies weis.

    Noch einen schönen Tag

    Manfred
Diese Diskussion wurde geschlossen.