Wann gilt - im rechtlichen Sinne - eine Depression als ausgeheilt?

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Formo
Formo
bearbeitet 5. Nov 2021, 10:19 in Recht, Soziales & Finanzielles
Hallo,

ich suche eine Fundstelle, die ich vor Gericht anbringen kann, zu folgendem Sachverhalt:

Ich wurde jahrelang gemobbt. Daraus entwickelte sich in 2003 eine Depression mit Suizidversuch, 1,5 Jahre Psychotherapie und dann eine 6 Wochen Reha, Entlassung als geheilt und Wiederaufnahme der Berufstätigkeit im Nov. 2004.
Es folgt eine beschwerdefreie Phase. Das Mobbing verstärkt sich. Von Nov. 2006 bis Dez. 2006 erfolgt eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik (42 Tage), es schließt sich eine 6 monatige Medikamentenphase an. Es geht mir wieder gut. So steht es auch in dem Schreiben der Krankenkasse in dem alle AU Gründe aufgelistet sind: seit 6/07 keine psychischen Erkrankungen die zu einer AU führten gemeldet bis zum 17.07.2012 , als der Arbeitgeber mir die fristlose Kündigung an der Haustüre überreicht. Daran schließt sich ein Klinikaufenthalt von 4,5 Monaten an. Entlassen werde ich als arbeitsfähig. Seitdem nehme ich Medikamente, mache Psychotherapie und bin seit 01.05.2014 in Erwerbsminderungsrente auf Zeit.

Seit Ende 2009 betrieb mein Arbeitgeber meine Entlassung aus verhaltensbedingten Gründen. Ab 2010 bis 02/2012 war ich "freigestellt" bei voller Bezahlung, habe sogar studiert, es ging mir richtig gut. Im März 2012 forderte man mich auf zum Integrationsfachdienst zu gehen, da ich eine anerkannte Schwerbehinderung wegen "Einschränkung der körperlichen Belastungsfähigkeit" von 30% hatte, (2013 erhöht auf 40%, weil die psych. Störung anerkannt wurde.), weil mein Arbeitgeber mich wieder beschäftigen wollte. Mein Anwalt vereitelte dies und sagte, ich müsse dort nicht hingehen, der Arbeitsplatz entspreche nicht meinem Arbeitsvertrag. Ich habe ihm geglaubt und bin dort nicht hingegangen.

Mir wurde am 17.07.2012 fristlos gekündigt aus verhaltensbedingten Gründen mit Zustimmung des LVR und nach Abmahnung durch den Arbeitgeber. Rechtlich aus Sicht des Gerichts also alles einwandfrei.Die Kündigung wurde allerdings in eine ordentliche mit Auslauffrist umgedeutet. Am 24.07.2012 wurde ich dann nach Selbstmordversuch in die Klinik eingewiesen. Mit dieser Kündigung kam ich überhaupt nicht klar, Feststellung F 33.3, weil mir niemand glaubte, dass die Dinge so gelaufen sind, wie ich sie erzählte. Das gibt es nicht, meinte man.

Nun entschied ein LG, dass der Rat des Anwalts falsch war und er damit meinen Arbeitsplatz vernichtet hat sowie dass er in vollem Umfang für seinen Rat haften muss, sprich für die Folgen.

FRAGE:
Der Anwalt behauptet immer, dass er mir diesen Rat nur gegeben hätte, weil eine Depression eben nicht ausheilen kann, sondern er sei davon ausgegangen, dass ich, da ja früher schon einmal erkrankt war und er deshalb den Rat gegeben hat, dort nicht hinzugehen. Er hatte alle Unterlagen und hat geschrieben, er hat das so entschieden.

Mir geht es nicht um die rechtliche Seite. Ich suche eine verwertbare Fundstelle, das meine Angabe, seit mindestens 06/2007 ging es mir gut, keine depressive Symptomatik vorhanden über mehr als 5 Jahre, darauf hindeutet, dass ich "geheilt" war.

Kann mir jemand bitte helfen, wo es eine solche Erklärung vieleicht gibt? Dann könnte mein neuer Anwalt dem entgegentreten.

Für die Hilfe schon jetzt vielen Dank.

Viele Grüße
Formo

PS Um den Hintergrund für meine Frage darzustellen, habe ich einiges geschrieben. Wer bis hierher gelesen hat, Danke.


Antworten

  • @Formo Hallo Formo,

    danke für deinen Post. Es war bestimmt nicht leicht, das zu schreiben. Ist deine Frage denn inzwischen beantwortet?

    Auf unserer Webseite bieten wir ansonsten viele Artikel zum Thema Depression.

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.

    Viele Grüße

    Annemarie

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