gilt die gesetzliche erhöhung auch für die schwerbehindertenrente

für die witwenrente, VBL rente habe ich eine erhöhung erhalten, für die schwerbehindertebrente im gegenteil eine reduzierung,
ist das rechtens und nach welcher gesetzlichen grundlage,habe keinen rentenbescheid erhalten

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  • Hallo vobo,
    woher weisst du denn daß du weniger Schwerbehindertenrente bekommst wenn du keinen Rentenbescheid bekommen hast?

    Heidi
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  • schönen Dank für die Info, werde nachhaken.. gebe dann Bescheid.
  • zu meiner Fragestellung : Rentenreduzierung erfoögte nicht, habe einfach nicht richtig gelesen,
    nach Rüchsprache mit DRV erhalte ich die Rentenerhöhung zum 1.8.15.

    Wichtig für alle die einen 450,--€ Job haben, sobald man eine Witwenrente neben der gesetzlichen Rente erhält, müssen aufpassen, das die Witwenrente nicht gekürzt wird, es werden beide Rentenarten mit einander aufgerechnet, sodaß der Minijob voll angerechnet wird.( zwar Freigrenzen aber gering ), auf jedenfall Rücksprache in jedem Einzelfall mit DRV..
    Also die Aussage 2 x im Jahr der doppelte Verdienst ist nicht richtig , es wird dann eine Rückforderung der gezahlten Schwerbehindertenrente erfolgen, wegen Aufrechnung. Also sehr ärgerlich. 🙁
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