Bekomme ich das Merkzeichen B in Schwerbehindertenausweis bei Asperger Autismus?

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Mein Sohn ist jetzt 14. Anfang 2012 wurde bei ihm Asperger Autismus diagnostiziert und hat seitdem GbH 70 %. Habe schon mehrfach das Merkzeichen B beantragt, da mein Kind überhaupt nicht allein irgendwohin geht ohne Begleitung, ausgenommen der Weg zur Schule, die er seit der 1. Klasse besucht. Wurde jedoch immer wieder abgelehnt. Außerhalb der Schulzeiten ist mein Sohn nur daheim und geht nicht raus spielen wie andere Kinder. Auch in einen Verein möchte er nicht. Es gibt leider auch keine Therapiemöglichkeiten, wo man sein Sozialverhalten evtl. verbessern könnte.

Antworten

  • Guten Tag,

    das Merkzeichen B für Begleitperson stellt im Schwerbehindertenrecht einzig und allein darauf ab, ob bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Hilfe benötigt wird so steht in der Vorschrift dazu:

    „Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen gegeben die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind und dementsprechend ist zu beachten ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig fremde Hilfe beim ein- und aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind. Oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen notwendig sind.“

    Das bedeutet, Ihre Ärzte müssen bei der Antragstellung genau auf diesen Umstand eingehen. Eine mögliche Hilfestellung in anderen Alltagssituationen ist rein rechtlich hier überhaupt nicht maßgeblich. Oftmals wird aber von Seiten der behandelnden Ärzte keine Aussage zu Einschränkungen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln getroffen. Was dann natürlich von Seiten der zuständigen Behörden zu Ablehnungen führt. Die entsprechende Einschränkung der Teilhabe in öffentlichen Verkehrsmitteln muss in der ärztlichen Stellungnahme deutlich herausgearbeitet werden.


    MfG

    Weidenoberpfalz