Selbständigkeit und Anspruch auf EU Rente

Hallo liebe Mitleser,
ich könnte mal wieder eure Hilfe gebrauchen... diesmal geht es um folgende Situation:
Ich habe seit meiner Kindheit einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100 und den Merkzeichen aG, G, H, und B. In meiner beruflichen Tätigkeit hat mich das bisher kaum eingeschränkt, da diese überwiegend sitzend erfolgt und ich auch meine Räumlichkeiten nicht verlassen muss. Daher war ich auch in der glücklichen Lage, eigentlich durchgängig zu arbeiten - also inzwischen fast 25 Jahre Anrechnungszeiten für die Rente zu haben, wenn man Ausbildungszeiten mitzählt. Zu Beginn des letzten Jahres habe ich mich - bisher erfreulicherweise ausreichend erfolgreich- selbständig gemacht. Die Entscheidung habe ich getroffen, weil ich meine bisherige Angestelltentätigkeit in dem dort erforderlichen Umfang nicht mehr geschafft habe. Durch meine Selbständigkeit gibt es nun gute Chancen, dass ich mittelfristig, also vielleicht noch ein paar Jahre, mit einem für mich schaffbaren Aufwand ausreichend Geld verdienen kann, um mich selbst zu unterhalten, so dass mir diese Entscheidung sinnvoll erschien. Letztlich habe ich dabei aber eine tägliche Arbeitszeit von 3-4 Stunden, was ja schon ziemlich weit unten ist. Wenn ich also das auch nicht mehr in ausreichendem Maß schaffe wäre ich ja berufsunfähig bzw erwerbsunfähig. Letztens erfuhr ich aber in einem Gespräch, dass ich möglicherweise gerade wegen der Selbständigkeit im Ernstfall meinen Anspruch auf Rente verliere. Ist das so?
Wie kann ich dann vorgehen, um mich abzusichern? Private Versicherungen sind wegen der vorbestehenden Einschränkungen eigentlich nämlich nicht zu bezahlen...
Was würdet ihr raten?
Danke für eure Hinweise
Herzliche Grüße vom Meerschneckchen

Antworten

  • Hallo Meerschneckchen

    schön, daß Du mit der Selbständigkeit noch Deinen Lebensunterhalt erwirtschaften kannst. Meines Wissens ist es folgendermaßen, falls Dein Verdienst nicht höher ist als die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (ich glaube derzeit 7800 Euro im Monat) kannst(mußt) Du Dich witerhin wie bisher pflichtversichern. Allerdings ist zu beachten. daß Du als Selbständige die doppelten Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteile) in die Sozialversicherung abführen mußt. Erkundige Dich für die genauen Konditionen bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht. In der Pflichtversicherung hast Du unter anderem den Vorteil, daß Du weiterhin Rentenanwarschaften erwerben kannst.Da ich in rechtlichen Dingen nicht ausgebildet bin, sind diese Hinweise unverbindlich.

    LG Nobby
    PS. Falls Du schon EM-Rente beziehst gelter für Dich die persönliche Hinzuverdienstgrenze. Diese findest Du in Deinem erstmalig ausgestellten Rentenbescheid. Die aktuellen Werte kannst Du bei der DRV erhalten. Beziehst Du die volle EM-Rente ist der Zuverdienst auf 450 Euro pro Monat begrenzt
  • Hallo,

    yep, meines Wissens musst Du da in der Tat aufpassen. Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Du in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit entrichtet hast.

    http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/969867983450

    Steht hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html

    Das heißt, es wäre in der Tat empfehlenswert, Dich zu erkundigen, wie Du freiwilig in die Rentenversicherung einzahlen kannst.

    Besten Gruß, ananim
  • Hey Nobby und ihr lieben alle,
    danke für die Infos. Ich zahle aktuell Beiträge für ein berufsständisches Versorgungswerk. Dazu bin ich verpflichtet, so dass ich davon ausgehe, dass ich grundsätzlich weitere Ansprüche erwirtschafte. Wegen aller anderen Dinge werde ich mal einen Termin für die Rentenberatung machen.
    Gerade finde ich alles etwas verwirrend. ich habe aber auch den Eindruck, dass nicht alle sich gleichermaßen auch mit Frage der Behinderung auskennen. ...
    Lasst es euch möglichst gut gehen an diesen warmen Tagen
    Herzliche Grüße vom Meerschneckchen
  • Hallo,
    Meerschneckchen hat geschrieben:
    Ich zahle aktuell Beiträge für ein berufsständisches Versorgungswerk.


    nun, das ist natürlich eine relevante Zusatzinfo. Ich zahle zB auch in ein solches Versorgungswerk ein und meine EU-Rente, falls das mal nötig werden sollte, käme dann auch von diesem Versorgungswerk. Die haben aber ihre eigenen Regeln, die nicht zwingen dieselben sein müssen, wie in der staatlichen RV. Das heißt, Du solltest, falls Du es nicht weißt, auch mit denen Kontakt aufnehmen und klären, inwieweit sie auch Ewerbsminderungsrente zahlen und wie das im Zusammenhang steht mit Ansprüchen gegenüber der staatlichen RV.

    Da Du dich frühzeitig kümmerst, wird sich sicherlich eine Lösung finden...

    Besten Gruß, anainm
  • Hallo Ananim,
    dann frage ich doch besser erst mal beim Versorgungswerk nach und dann werde ich hoffentlich klarer sehen.
    Danke dir und euch allen ganz herzlich