Verhinderungspflege

Hallo,ich bin neu hier,allerdings lese ich die beiträge seit tagen und mir schwirrt der kopf.mein sohn ist 10 jahre alt und ist autist.er hat die pflegestufe 0.ich habe jetzt erfahren dass ich verhinderungsgeld bekommen kann von der pflegekasse,da meine nachbarin mich seit jahren mal für ein paar stunden ablöst bei der pflege,natürlich gegen geld.ich habe mir von der krankenkasse einen antrag auf verhinderungspflege zuschicken lassen,habe ihn auch ausgefüllt.habe auch listen mit datum stunden betrag und unterschrift der nachbarin,da ich immer alles im kalender aufschreibe und sie auch nicht weg werfe.meine frage ist ,da ich etwas bammel davor hab ob ich alles richtig mache,ob ich das rückwirkend 4 jahre beantragen kann und was ich da genau rein schreiben soll?muss die pflegekasse rückwirkend zahlen?leider hat mir niemand vorher was darüber gesagt,so dass ich nie irgendwelche mittel von der pflegekasse erhalten habe.sorry wenn es dieses thema schon gibt,aber hab viel gelesen und ich weiss nicht mehr weiter.
lg mirjana

Antworten

  • Guten Abend mirjana,
    du kannst 4 Jahre rückwirkend die Verhinderungspflege in Anrechnung stellen. Vorraussetzung ist daß die Ersatzpflegeperson (deine Nachbarin etc) das schriftlich bestätigt!
    Hier ein Link der es kurz erklärt.
    http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/leistungen/ambulante-pflege/urlaubsvertretung-verhinderungspflege.html
    Wenn die Verhinderungspflege täglich mit weniger als 8 Stunden in Anrechnung gebracht wird darf vom normalen monatlichen Pflegegeld nichts abgezogen werden. Sie versuchen es gerne und seit 2015 schreiben sie daß 50% des Pflegegeldes weiter gezahlt werden.
    Das gilt aber nur wenn der Pflegeaufwand durchgehend mehr als 8 Std beträgt.
    Die Ersatzpflegekraft darf auch nicht mit dir verwandt sein, dann gibt es nichts.

    Heidi
  • Vielen lieben dank Heidi.Nein meine Nachbarin ist nicht mit mir verwand uns es waren immer nur ca.4-7 stunden,wenn sie aufgepasst hat.Sie hat mir auch alles unterschrieben,die Stunden und auch was ichbihr gezahlt habe.Nun kann ich alles fertig machen und abgeben und beten dass die Krankenkasse es auch zahlt.
    lg Mirjana
  • Ich habe den Antrag am 30.06.2015 bei der kk abgegeben.Heute habe ich telefonisch nachgefragt und man sagte mir,die Verhinderungspflege gelte erst ab 2013,bei Pflegestufe 0.Seit 2013 bekomme ich Pflegegeld,die Pflegestufe 0 hat er aber seit 2010.Gehe ich richtig in der Annahme dass die kk für 2011 und 2012 auch zahlen muss?
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  • jenner hat geschrieben:
    Da die Verhinderungspflege für die Pflegestufe 0 erst im Jahr 2013 eingeführt worden ist, wirst Du leider für die Vorjahre keinen Anspruch haben.





    Daran hatte ich gar nicht gedacht, tut mir leid daß ich das übersehen habe.
    Danke jenner daß du darauf aufmerksam machst.

    Heidi
  • Vielen Dank jenner für die Antwort.
    lg Mirjana
  • Hallo Mirjana,

    ich habe die Bewertung des Threads auf "Frage beantwortet" gesetzt, damit andere User eine bessere Übersicht haben, welche Anliegen bereits geklärt sind.

    Dies ist vor allem für neue User wichtig, die Rat suchen. Aber auch für unser Kollegium, damit wir sehen, wo noch Hilfe benötigt wird.

    Das Anliegen ist ja offenbar bereits geklärt. Wir freuen uns, wenn geholfen werden konnte 😀

    Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, in diesem Thread zu posten. Themenersteller können - bei Bedarf - die Bewertung auch wieder zurücksetzen.

    Bei neuen Fragen oder Anliegen, bitten wir darum, einfach einen neuen Thread im entsprechenden Forum zu eröffnen.

    Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen und wünschen weiterhin viel Spaß und eine interessante Zeit in der Community von MyHandicap!
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